Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht bei der Finanzbehörde BaFin, hat am Rand einer Veranstaltung seine Sorgen um die Lebensversicherer und Pensionskasse präzisiert. Vor allem die Pensionskassen seien aktuell das Problem, sagte er dem Versicherungsjournal am Dienstag. Und kündigte weitere unpopuläre Maßnahmen an: „Möglicherweise müssen die Ansprüche der Betriebsrentner bei weiteren Kassen gekürzt werden“, so der Chefaufseher.

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Aktuell seien weiterhin 31 Pensionskassen unter intensivierter Aufsicht der BaFin, berichtet Grund weiter. In der Regel zahlten die Arbeitgeber die Differenz, wenn ein Vorsorgeanbieter die Renten nicht mehr bedienen könne, aber verpflichtet seien sie nicht. So habe zum Beispiel bei der in Schieflage geratenen Caritas Pensionskasse der Arbeitgeber [in diesem Fall die katholischen Kirchen, Anmerk. Redaktion], nichts nachgezahlt. Ein Problem sei auch, wenn mehrere Arbeitgeber bei einer Kasse einspringen müssten. Oft gebe es dann keine Einigung, wer die Betriebsrenten ausgleiche.

Diese Aussagen überraschen, zumal § 1 Abs. 1 S. 3 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) eine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers vorsieht, wenn Pensionskassen die Betriebsrenten nicht voll zahlen können. Doch auch hier gibt es Grenzen. Arbeitgeber müssen nur einspringen, wenn sie dies auch leisten können, so erörtert Fachanwalt Tobias Neufeld in einem Beitrag für Legal Tribune Online.

Nicht allein der Niedrigzins schuld

Aktuell sind drei Pensionskassen derart in Schieflage geraten, dass sie das Neugeschäft einstellen mussten und nur noch abgewickelt werden. Der Deutschen Steuerberater Versicherung ging ebenso das Geld aus wie der katholischen Caritas, auch deren Schwester Kölner Pensionskasse geriet in Schieflage. Bei allen Kassen mussten auch Rentner, die ihre Altersbezüge bereits ausgezahlt bekommen, teils deutliche Einschnitte hinnehmen.

Schuld für die Schieflage ist nicht der Niedrigzins allein. Managementfehler und falsche Prognosen trugen ebenso dazu bei. Die Caritas und die Kölner Pensionskasse, beides Schwesterunternehmen, haben 2019 in einem Schreiben an Betroffene sehr offen entsprechende Fehler eingeräumt. Sie hätten „die lang anhaltende Niedrigzinsphase und die steigenden Lebenserwartungen in ihren Berechnungen zu wenig berücksichtigt. Zudem hatte sie Fehler in der Tarifkalkulation gemacht, die zu hohe Leistungsversprechen zum Ergebnis hatten“, hieß es in einem Brief an Betriebsrentner.

Rettungsschirm für Versicherungsvereine

Ein Problem ist zudem, dass Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit - die meisten der aktuell 135 Pensionskassen sind als solche organisiert - nicht im Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) organisiert sind, der Betriebsrentner vor möglichen Ausfällen bei einer Insolvenz schützt. Laut Frank Grund gebe es jedoch bereits einen Referentenentwurf, wonach auch diese Anbieter künftig unter den Rettungsschirm gezwungen werden sollen.

In diesen Rettungsschirm müssen Arbeitgeber verpflichtend Beitrag einzahlen, um die betriebliche Altersvorsorge abzusichern. Kommen die Versicherungsvereine hinzu sei ein Problem, dass jene Arbeitgeber eben bisher keine Beiträge gezahlt haben, aber dennoch Schutz genießen, gab Frank Grund laut Versicherungsjournal zu bedenken.

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Tatsächlich wurden die im PSVaG organisierten Firmen zuletzt immer kräftiger zur Kasse gebeten — auch aufgrund des Niedrigzinses und steigender Risiken. Mussten im Jahr 2016 die Arbeitgeber noch einen Beitragssatz von 0,0 Promille zum PSVaG zahlen, so stieg er 2018 bereits auf 2,1 Promille an und und im Jahr 2019 sogar auf 3,1 Promille (der Versicherungsbote berichtete). Der zu zahlende Beitrag bezieht sich im Wesentlichen auf die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich laut Sicherungsverein aktuell auf rund 348 Milliarden Euro addieren.

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