Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen.

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In 2019 ging es mit der Anzahl der Vermittler in diesem Bereich erst abwärts. So war die Zahl der Finanzanlagenvermittler im ersten Quartalen um 90 Personen gefallen. Von April bis September erholte sich die Lage. Denn bis Ende September kamen 377 Vermittler hinzu. Im vierten Quartal rutschte die Gesamtzahl erneut leicht ab. So waren zum 1. Januar 2020 bundesweit 37.974 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 187 Vermittler weniger als im Oktober. Über das gesamte Jahr stieg die Zahl um genau 100 Personen. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.499 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von einem Jahr ist das ein Zuwachs von 115 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Januar 8.837 Vermittlern erlaubt. Vor einem Jahr waren es noch 246 mehr.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Januar 2019 noch 6.115 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.863.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen zwölf Monaten nur wenig Bewegung. Hier sind 197 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn 2019 waren es noch 191 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.

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