Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen. Im Oktober 2019 folgte ein leichter Abwärtstrend, dem ein auf und ab folgte. Über das gesamte Jahr 2020 stieg die Zahl aber um genau 132 Personen.

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Im vierten Quartal 2022 geht es erneut wieder aufwärts. Zum 1. Januar 2023 sind bundesweit 39.949 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 605 Vermittler mehr als im Oktober. Über das gesamte Jahr stieg die Zahl um genau 865 Personen. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 39.507 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von einem Jahr ist das ein Zuwachs von 881 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Januar 8.327 Vermittlern erlaubt. Vor einem Jahr waren es noch 137 mehr.

Honorar-Finanzanlagenberater weiter im Aufwind

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Januar 2022 noch 5.474 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.326.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen zwölf Monaten sehr viel Bewegung. Hier sind 306 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn 2022 waren es noch 256 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater. Das ist ein Plus von 48 Vermittlern oder stolzen 19,5 Prozent. Bereits im Jahr 2021 hatte diese Vermittler-Gattung um 23,1 Prozent beziehungsweise 48 Vermittler zulegen können.

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