Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen. Seit Oktober 2019 folgte ein leichter Abwärtstrend, der schließlich im vergangenen Jahr in einem auf und ab mündete. In den beiden Jahr 2020 und stiegen die Zahlen wieder - in Summe um genau 1.110 Personen.

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Zum 1. Juli 2022 sind nun bundesweit 39.344 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 87 Vermittler mehr als im April. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor. Damit hat sich die Zahl der Vermittler in diesem Bereich in den letzten beiden Quartalen erneut vergrößert.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 38.895 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von drei Monaten ist das ein Zuwachs von 88 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Juli genau 8.385 Vermittlern erlaubt. Anfang des April waren es noch 35 Personen mehr. Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im April noch 5.421 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.373.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten vergleichsweise viel Bewegung. Hier sind 290 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Das sind 11 Vermittler oder rund 3,9 Prozent mehr.

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