Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen. Seit Oktober 2019 folgte ein leichter Abwärtstrend, der schließlich im vergangenen Jahr in einem auf und ab mündete. Über das gesamte Jahr 202 stieg die Zahl aber um genau 132 Personen.

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Zum 1. Juli 2021 sind nun bundesweit 38.568 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 351 Vermittler mehr als im April. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor. Damit hat sich die Zahl der Vermittler in diesem Bereich in den letzten beiden Quartalen wieder erholt.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 38.108 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von drei Monaten ist das ein Zuwachs von 468 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Juli genau 8.457 Vermittlern erlaubt. Anfang des April waren es noch vier Personen mehr. Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im April noch 5.563 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.533.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten vergleichsweise viel Bewegung. Hier sind 228 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Das sind 19 Vermittler oder rund 9,1 Prozent mehr.

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