Dafür müssen technische Lösungen der Hersteller und Zulieferer Sorge tragen.

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Müssen mit Blick auf den Kfz- und Kaskoschutz Gesetze geändert und angepasst werden, um autonomes Fahren zu ermöglichen? Oder reichen die bisherigen Regeln zur Kfz-Versicherung bereits aus, um dies auf unseren Straßen zu ermöglichen?

Um autonomes Fahren zu ermöglichen, bedarf es diverser Gesetzesanpassungen. Aktuell muss immer noch ein Mensch an Bord sein, um gegebenenfalls eingreifen zu können. Derzeit ist der Versicherungsschutz absolut ausreichend. Unser Forschungsprojekt mit den autonomen Kleinbussen hilft uns, Erfahrungen für künftige Versicherungsmodelle zu sammeln.

Ich versuche mir eine Welt vorzustellen, in der ein Teil der Autos autonom fährt, ein anderer Teil ganz „klassisch“ mit einem aktiven Fahrer. Die Vorstellung, mehrere autonome Fahrzeuge stehen neben oder hinter mir an der Kreuzung, macht mir schon ein bisschen Angst. Noch eher ängstigt die Vorstellung, ich sitze in einem Bus ohne Fahrer. Vielleicht können Sie mir helfen: Warum sollte man der Technik vertrauen? Und was sind mögliche Fehlerfaktoren, dass es doch mal „kracht“?

Ich persönlich finde die Vorstellung, dass die Technik mein Fahrzeug lenkt, nicht beunruhigend. Wir steigen heute schon in Flugzeuge und U-Bahnen und wissen, dass die größtenteils im Autopilot unterwegs sind. Technik ist nicht abgelenkt, ist nicht müde, ist nicht in Gedanken oder alkoholisiert. Technik ist immer da. Während der Fahrer bspw. im Moment des Schulterblicks nur nach rechts hinten schauen kann, hat die Technik die gesamte Kreuzung im Blick und kann optimal reagieren. Das ist ein Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer.

In diesem Mischverkehr können autonome Fahrzeuge aber nicht ihr gesamtes Potenzial ausspielen. Richtig sicher ist es erst, wenn die unberechenbare menschliche Komponente ersetzt ist. In diversen Zukunftsszenarien wird dafür plädiert, dass es getrennte Areale geben soll, um so den Mischverkehr, den es vermutlich noch viele Jahre geben wird, zu umgehen.

Autonomes Fahren könnte auch das Schadenmanagement revolutionieren: Sehr wahrscheinlich wird das Auto in der Lage sein, Unfalldaten live aufzunehmen und an den Versicherer quasi in Echtzeit zu übermitteln. Wie wirkt sich das auf den Prozess der Schadenbearbeitung aus? Ist der Beruf des Schadengutachters in Gefahr?

Schon jetzt werden über eCall und den Unfallmeldedienst des GDV Unfälle automatisiert gemeldet und teilweise erfasst — trotzdem ist der Gutachter weiterhin vonnöten. Die Schadenbearbeitung ist ein komplexes Gebiet. Da bedarf es im Bereich der künstlichen Intelligenz noch einiges an Weiterentwicklung. Den Beruf des Schadengutachters wird es also noch lange geben.

Autonomes Fahren wirft auch moralische Fragen auf. Situationen sind denkbar, in denen „entschieden“ werden muss, welche von zwei Parteien geschädigt wird: abhängig von der Programmierung des Fahrzeuges. Ein Beispiel: Ein Fahrzeug hat nur die Option, in den Graben zu steuern und damit die Fahrzeuginsassen zu gefährden, oder aber in eine Gruppe Radfahrer hineinzusteuern. Beschäftigen Sie sich auch mit solchen Fragen?

Für diese Dilemma-Diskussion hat die Ethik-Kommission im Sommer 2017 Leitlinien für die Entwicklung automatisierter Fahrsysteme vorgestellt.

Die Fragen stellte Mirko Wenig

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