Bezieher von Grundsicherung: Plus einzig durch Freibeträge

Für Geringverdiener gilt nämlich: trotz Grundrente würden Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegen – ohne Freibeträge hätten sie von der Grundrente letztendlich nichts. Denn das Grundsicherungsniveau errechnet sich aus dem Regelbedarf von derzeit 424,00 Euro sowie aus Kosten für Unterkunft und Heizung. Sobald Rente plus Grundrente in der Summe aber unterhalb dieses Grundsicherungsniveaus liegen, würde die Grundrente komplett auf die Grundsicherung angerechnet – Empfängerinnen und Empfänger der neuen Leistung hätten keinen Cent mehr in der Tasche. Erst die Koppelung neuer Freibeträge für die Grundsicherung an die neue Rentenleistung sichert demnach ein Plus in der Tasche zukünftiger „Respektrentner“.

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Anspruch auf Wohngeld soll gesichert bleiben

Doch auch für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) werden neue Freibeträge geschaffen. Das dient laut aktueller Videobotschaft von Hubertus Heil dazu, dass die Grundrente- Bezieherinnen und -Bezieher ihren jetzigen Anspruch auf Wohngeld behalten.

Denn ohne Freibeträge auf Wohngeld hätten diese Personen zwar mehr Rente, würden dieses Geld aber beim Wohngeld verlieren oder sogar komplett den Anspruch – und dadurch vielleicht sogar mehr Geld als die neue Grundrentenleistung verlieren. Gerade für Ballungszentren mit hohen Mietkosten seien Freibeträge auf Wohngeld demnach eine wichtige Nachricht, pointiert der Bundesarbeitsminister.

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Steuergelder für Rentenleistungen: Ein sozialpolitischer Wandel?

Kosten für die Freibeträge beziffert die Koalition auf rund 80 Millionen Euro. Finanziert werden sollen diese Kosten und weitere Kosten über Steuern – Beitragserhöhung in der Rentenversicherung drohen demnach laut Koalition nicht. Demnach könnte die Grundrente ein erster Schritt sein, Probleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung wie steigende Vorsorgelücken über Steuergelder abzufedern.

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