Der Entwurf der CSU rüttelt an dieser Tatsache notwendiger Bedürfnisprüfungen für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung nicht, wohl aber an Leistungen für Nicht-Bedürftige durch die neue Rente. Denn aus Sicht der Koalitionspartner ist eine Zahlung ohne soziale Notwendigkeit schlicht eine Verschwendung von Geldern. So beanstandete der Vorsitzende der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt, laut Zeit: "Mit dem Vorschlag der SPD, bei der Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung durchzuführen, würden wir zukünftig zusätzlich zehnmal so viel Geld in neue Sozialausgaben stecken wie in die Forschung an künstlicher Intelligenz“. Aus Sicht des Politikers wäre das „keine Politik, die unseren Wohlstand für die Zukunft sichert.“

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Hubertus Heil hingegen sieht es selbstverständlich anders: „Die CSU-Ideen würden nur einem Bruchteil helfen und den Großteil derjenigen, die sich eine Grundrente verdient haben, außen vor lassen“, wird der Arbeitsminister in der Zeit zitiert. Aber Heil hat die Rechnung auch ohne den zweiten Koalitionspartner gemacht, denn dieser springt den Bayern sofort bei. "Der Vorschlag der CSU ist gut und richtig", äußerte zum Beispiel Peter Weiß in seiner Doppelfunktion als Politiker der CDU sowie als sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Und folgt man einem Bericht der Süddeutschen, bemüht Weiß hierbei ein Argument der Gerechtigkeitsdebatte, das die CDU gern insbesondere für ihre mittelständlerische Wählerschaft reserviert: Die Kostenlast für den Steuerzahler. So äußerte Weiß zudem: "Eine Grundrente ganz ohne Vermögensprüfung ist für die Union nicht vorstellbar. Das widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden derjenigen, die die Grundrente mit ihren Steuern finanzieren". Die Auseinandersetzung legt nahe: Die Parteien laufen sich für den Wahlkampf der wichtigen Landtagswahlen warm und umwerben mögliche Wähler mit Argumenten zur sozialen Gerechtigkeit, wobei die CSU der CDU vorarbeitet. Denn keineswegs geht es beim Thema "Grundrente" nur um Rentenzahlungen. Das Thema ist wie gemacht für eine Gerechtigkeitsdebatte mit Blick auf das eigene Wahl-Klientel.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit beider Entwürfe

Es gibt aber einen Einwand, der dazu taugen könnte, beide Entwürfe – sowohl den Entwurf des SPD-Ministers als auch den Entwurf der CSU – in Frage zu stellen. Denn sind Freibeträge auf die Grundsicherung überhaupt verfassungsgemäß, sobald sie nicht jeder nutzen kann, sondern nur Rentnerinnen und Rentner mit einer Mindestzahl an Beitragsjahren? Aus Sicht des ehemaligen Geschäftsführers des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Franz Ruland, sind sie es nicht. Nach seiner Meinung verstoßen derartige Entwürfe schlicht gegen das Grundgesetz, sobald sie umgesetzt würden.

Die Verfassungswidrigkeit der Vorschläge ist demnach auch ein wesentlicher Grund für eine Prognose, die Franz Ruland in der Süddeutschen „wider die Grundrente“ stellt und die nun auch für den Vorschlag der CSU relevant werden könnte: Derartige Vorschläge werden aus seiner Sicht schlicht scheitern.

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