Seit einem Urteil des OLG München (29 U 3139/16) muss Check24 per Erstinformation transparenter darüber informieren, dass man als Versicherungsmakler agiert und folglich kein „neutrales“ Vergleichsportal ist (der Versicherungsbote berichtete). Aktuell streitet der BVK weiter mit dem Onlineanbieter vor Gericht — eine Rabattaktion wird als Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot gewertet. Ein Urteil wird am 25. Oktober erwartet.

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Unternehmertum stärken, Nachwuchs fördern

Ein besonderes Augenmerk richtet die Bonner Erklärung darauf, den Status der Vermittler als Selbstständige hervorzuheben. Das Thema Unternehmertum sei im Wettbewerb "inzwischen von zentraler Bedeutung geworden", argumentieren die Verbände. "Es reicht nicht mehr aus, nur noch ein guter Kundenberater zu sein. Mit dem Selbstverständnis des selbständigen Unternehmers müssen Vermittler ihre Zahlen und ihre Betriebe stets hinterfragen und unter Umständen neu ausrichten und unternehmerische Chancen ergreifen".

Das Selbstverständnis als Unternehmer erfordere auch, sich nach externen Dienstleistern und Partnern umzuschauen - etwa für IT und digitale Dienste. Ein Appell, der deutlich auch in Richtung der Vermittler geht: Sie sollen Veränderungen aktiv anstoßen. Aber auch ein Appell an die Versicherer. "Die Vermittler fordern von den Vertragspartnern, das freie Unternehmertum der Vermittler noch stärker zu respektieren und zu fördern", heißt es im Text.

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Darüber hinaus sollen die Versicherer mit dem BVK eine Kampagne starten, um Nachwuchskräfte für den Vertrieb anzuwerben. "Die sich stark wandelnden Bedürfnisse und das Verhalten der Generationen Y und Z eröffnen gerade jungen Vermittlern hervorragende Berufsperspektiven. Denn das Potenzial neuer Absatzwege, zum Beispiel über soziale Netzwerke, wird noch unterdurchschnittlich ausgeschöpft", heißt es im Text der Erklärung. Dies müsse aber besser kommuniziert und beworben werden: Das Durchschnittalter der Vermittler nähert sich den 50 Jahren an.

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