Keineswegs jedoch, das stellt der Geschäftsführer des Energieunternehmens in der Pressemitteilung ebenfalls heraus, greift das Unternehmen mit der Klage das Geschäftsmodell der Affiliate-Links grundsätzlich an. Aber Bedingungen eines solchen Geschäfts sollen dem Verbraucher „erkennbar“ sein. So nämlich bleibt es letztendlich dem Verbraucher vorbehalten, zu entscheiden: Nutzt er weiter ein solches Portal, um sich zu informieren? Und wie ordnet er die Informationen unter Bedingungen eines solchen Werbegeschäfts letztendlich ein?

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