Mehrheit der Neurenter voll erwerbsgemindert

Obwohl die Zahl gegenüber den Vorjahren leicht zurückging, verharrt sie auf hohem Niveau: 167.978 Menschen mussten in 2018 erstmals ihre Erwerbsarbeit vorzeitig aufgeben oder stark einschränken. Sie erhalten seither eine Erwerbsminderungsrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), wie aus aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht. Und das, obwohl es keineswegs einfach scheint, eine solche Rente bei Erwerbsminderung zu erhalten: Wurden doch von Januar bis Dezember 2018 auch 148.607 Anträge abgelehnt, immerhin fast jeder zweite (46,94 Prozent).

Anzeige

Die meisten Neurenten wurden aufgrund voller Erwerbsminderung bewilligt: 146.878 Ruheständler erhielten eine Rente, weil Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung waren demgegenüber mit 20.056 Bewilligungen deutlich in der Unterzahl (11,94 Prozent). Teilweise erwerbsgemindert sind Personen, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.

Am häufigsten streikt die Psyche

Bei den bewilligten Renten dominiert erneut eine Ursache deutlich: 29,95 Prozent der Männer und sogar 46,79 Prozent der Frauen schieden 2018 aufgrund einer „psychischen Erkrankung ohne Sucht“ vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Nach absoluten Zahlen waren 24.423 Männer und 40.440 Frauen aufgrund psychischer Erkrankungen in 2018 neu betroffen.

Der Abstand zu weiteren Ursachen für eine Erwerbsminderungsrente ist hierbei deutlich: Zweithäufigste Ursache sowohl bei Männern als auch Frauen waren „Neubildungen“ und damit bösartige Tumore – 13,18 Prozent aller betroffenen Männer und 13,49 Prozent aller betroffenen Frauen mussten wegen solcher Neubildungen aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

Am dritthäufigsten verursachten, ebenfalls bei beiden Geschlechtern, "Krankheiten des Muskel- und Skelettsystems sowie des Bindegewebes" eine verminderte Erwerbsfähigkeit: 12,65 Prozent der betroffenen Männer und 13.10 Prozent der betroffenen Frauen konnten aufgrund einer solchen Krankheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig sein.

Bei den häufigsten Leiden, die eine Erwerbsaufgabe erzwingen, gibt es also kaum Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Jedoch sind dennoch auffallend mehr Frauen von psychischen Erkrankungen betroffen als die – zahlenmäßig dennoch oft betroffenen – Männer.

Dämon Alkohol als Männerleiden

Stellt man die Gesamtzahl der Männer und der Frauen gegenüber, die in 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen, finden sich ebenfalls nur geringe Unterschiede. 81.543 Männer erhielten in 2018 erstmals eine Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit. Dem steht die leicht höhere Zahl von 86.435 Frauen gegenüber. Gerade im Kontext solcher Zahlen fällt aber auf, dass es laut Statistik der DRV auch typische „Männerleiden“ gibt.

Denn „psychische Verhaltensstörungen durch Alkohol“ zwangen 4.113 Männer zur Aufgabe, jedoch nur 1.275 Frauen. Und addiert man verschiedene Krankheiten des Blutkreislaufs zusammen, stehen 4.846 Erwerbsminderungs-Rentnerinnen der auffallend höheren Zahl von 10.670 Erwerbsminderungs-Rentnern gegenüber.

Anzeige

Insbesondere die „Ischämischen Herzkrankheiten“ verursachen dieses Verhältnis zum Nachteil der Männer (2.325 betroffene Männer gegen 553 betroffene Frauen). Der „Dämon Alkohol“ und eine Lebensweise mit Risiken für Herzerkrankungen muss im Lichte solcher Zahlen immer noch als „Männerdomäne“ gelten.

teilweise erwerbsgemindert: nur knapp 439 Euro Rente

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente, die an diese 167.987 neuen Rentnerinnen und Rentner aufgrund von verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt wurde, betrug laut Deutscher Rentenversicherung 734,75 Euro monatlich. Jedoch zeigen sich Unterschiede, wenn man nach Art der Erwerbsminderungsrente differenziert. Das betrifft, erwartungsgemäß, besonders den Unterschied zwischen einer Rente wegen voller und einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Denn für die volle Erwerbsminderung wurden, wenn Bedingungen von Paragraph 43 Absatz 1 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) mit 5 Jahren Mindestversicherungszeit erfüllt sind, durchschnittlich 776,52 Euro Rente monatlich gezahlt. Erhielt eine voll erwerbsgeminderte Person Rente unter den Maßgaben von Paragraph 43 Absatz 6 SGB VI (weil sie vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit bereits voll erwerbsgemindert war und 20 Jahre Wartezeit vorweisen konnte), bekam sie durchschnittlich 764,03 Euro im Monat. Die volle Erwerbsminderung wird anerkannt, wenn die Betroffenen weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig sind.

Anzeige

teilweise Erwerbsminderung: nur wenige mit Anspruch auf höhere Leistungen

Ein Anrecht auf Bezüge wegen teilweiser Erwerbsminderung in der DRV haben hingegen Menschen, die einen Beruf weniger als sechs Stunden pro Tag ausüben können. Für diese Menschen fällt eine wesentlich geringere Rente an – 438,83 Euro weist die Deutsche Rentenversicherung im Schnitt für all jene aus, die 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen. Das freilich gilt nur mit einer Ergänzung. Bessere Renten nämlich, die nahe an den Renten der voll erwerbsgeminderten Personen liegen, erhalten jene teilweise erwerbsgeminderten Rentnerinnen und Rentner, die vor Ausscheiden aus dem Beruf einer knappschaftlich versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen. Für diese Menschen ist eine durchschnittliche Erwerbsminderungsrente von immerhin 759,59 Euro ausgewiesen, obwohl sie ebenfalls „nur“ von einer teilweisen Erwerbsminderung betroffen sind.

Jedoch: Die Zahl derer, die von einer solch höheren Rentenleistung profitieren, ist sehr klein. Denn 25 teilweise erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner mit den höheren Bezügen stehen 20.031 Betroffenen mit nur durchschnittlich 438,83 Euro im Monat gegenüber.

Die Zahlen für den Gesamtbestand

Insgesamt erhalten derzeit 1.824.819 Menschen eine Erwerbsminderungsrente. 1.607.470 Menschen erhalten die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach 5 Jahren Wartezeit und demnach gemäß den Paragraph 43 Absatz 1 SGB VI. Diese Menschen erhalten in 2018 eine durchschnittliche Rente von monatlich 813,53 Euro.

Hinzu kommen 110.334 voll erwerbsgeminderte Personen, die vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit bereits erwerbsgemindert waren und demnach gemäß Paragraph 43 Absatz 6 SGB VI Erwerbsminderungsrente erhalten. Für diese Menschen ist eine durchschnittliche Rente in Höhe von 788,59 Euro ausgewiesen.

Anzeige

Hingegen beziehen 97.082 Erwerbsminderungsrentnerinnen und -Rentner eine Leistung wegen teilweiser Erwerbsminderung. Nur 113 Personen aus dieser Gruppe jedoch beziehen die Rente wegen einer knappschaftlich versicherungspflichtigen Beschäftigung – sie erhalten eine durchschnittliche Monatsrente von 713,42 Euro. Alle anderen der teilweise erwerbsgeminderten Rentnerinnen und Renter aber müssen ihren Lebensunterhalt mit wesentlich kleineren Renten bewältigen: Die Statistik weist für diese 96.969 Betroffenen eine Rente von monatlich durchschnittlich 527,74 Euro aus.

Seite 1/2/

Anzeige