Strafzinsen, von Banken und Sparkassen lieber als „Verwahrentgelte“ bezeichnet, werden von immer mehr Geldhäusern auch für Privatkunden eingeführt. Inzwischen erhebt in Bayern die erste Sparkasse einen Negativzins ab dem ersten Euro, der auf dem Girokonto lagert. Ob diese Praxis in Zukunft Bestand hat, wird vorraussichtlich der Bundesgerichtshof klären müssen. Denn das Landgericht Berlin verbietet derartige Verwahrentgelte. Bewährt sich das Urteil auch vor den nächsten Rechtsinstanzen, müssen Geldhäuser die Gebühren an die Kunden zurückzahlen.

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Doch der Negativzins trifft nicht nur Banken und Kunden. Der Niedrigzins respektive der Negativzins drückt aktuell auf die Konten von Großanlegern. Zu der Riege der Großanleger gehören unter anderem auch die deutsche Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen.

Die Rentenkasse hatte allein im Jahr 2017 rund 49 Millionen Euro durch negative Zinsen verloren. In den darauffolgenden Jahren war die Höhe der Strafzinsen stetig gestiegen. 2018 waren es bereits 55 Millionen Euro. In den Jahren 2019 (69 Millionen Euro) und 2020 (106 Millionen Euro) kletterte der Wert nochmal kräftig.

Auch anno 2021 muss die deutsche Rentenversicherung tief in die Tasche greifen. Denn die Nachhaltigkeitsrücklage lag im Oktober bei knapp 33 Milliarden Euro. Für die Einlage dieser Reserven werden in diesem Jahr rund 150 Millionen Euro an Zinsen fällig. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2021 hervor. Für den Zeitraum 2017 bis 2023 solle die Belastung bei gut 602 Millionen Euro liegen.

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Im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben der Rentenversicherung sind die 150 Millionen Euro relativ klein. Lediglich 0,04 Prozent machte diese Kostenstelle von den Gesamtausgaben in Höhe von 341,6 Milliarden Euro aus. Ebenfalls betroffen ist der Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier hätten negative Zinsen im Jahr 2020 einen Verlust von 10,4 Millionen Euro verursacht.

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