Denn für die volle Erwerbsminderung wurden, wenn Bedingungen von Paragraph 43 Absatz 1 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) mit 5 Jahren Mindestversicherungszeit erfüllt sind, durchschnittlich 776,52 Euro Rente monatlich gezahlt. Erhielt eine voll erwerbsgeminderte Person Rente unter den Maßgaben von Paragraph 43 Absatz 6 SGB VI (weil sie vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit bereits voll erwerbsgemindert war und 20 Jahre Wartezeit vorweisen konnte), bekam sie durchschnittlich 764,03 Euro im Monat. Die volle Erwerbsminderung wird anerkannt, wenn die Betroffenen weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig sind.

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teilweise Erwerbsminderung: nur wenige mit Anspruch auf höhere Leistungen

Ein Anrecht auf Bezüge wegen teilweiser Erwerbsminderung in der DRV haben hingegen Menschen, die einen Beruf weniger als sechs Stunden pro Tag ausüben können. Für diese Menschen fällt eine wesentlich geringere Rente an – 438,83 Euro weist die Deutsche Rentenversicherung im Schnitt für all jene aus, die 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen. Das freilich gilt nur mit einer Ergänzung. Bessere Renten nämlich, die nahe an den Renten der voll erwerbsgeminderten Personen liegen, erhalten jene teilweise erwerbsgeminderten Rentnerinnen und Rentner, die vor Ausscheiden aus dem Beruf einer knappschaftlich versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen. Für diese Menschen ist eine durchschnittliche Erwerbsminderungsrente von immerhin 759,59 Euro ausgewiesen, obwohl sie ebenfalls „nur“ von einer teilweisen Erwerbsminderung betroffen sind.

Jedoch: Die Zahl derer, die von einer solch höheren Rentenleistung profitieren, ist sehr klein. Denn 25 teilweise erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner mit den höheren Bezügen stehen 20.031 Betroffenen mit nur durchschnittlich 438,83 Euro im Monat gegenüber.

Die Zahlen für den Gesamtbestand

Insgesamt erhalten derzeit 1.824.819 Menschen eine Erwerbsminderungsrente. 1.607.470 Menschen erhalten die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach 5 Jahren Wartezeit und demnach gemäß den Paragraph 43 Absatz 1 SGB VI. Diese Menschen erhalten in 2018 eine durchschnittliche Rente von monatlich 813,53 Euro.

Hinzu kommen 110.334 voll erwerbsgeminderte Personen, die vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit bereits erwerbsgemindert waren und demnach gemäß Paragraph 43 Absatz 6 SGB VI Erwerbsminderungsrente erhalten. Für diese Menschen ist eine durchschnittliche Rente in Höhe von 788,59 Euro ausgewiesen.

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Hingegen beziehen 97.082 Erwerbsminderungsrentnerinnen und -Rentner eine Leistung wegen teilweiser Erwerbsminderung. Nur 113 Personen aus dieser Gruppe jedoch beziehen die Rente wegen einer knappschaftlich versicherungspflichtigen Beschäftigung – sie erhalten eine durchschnittliche Monatsrente von 713,42 Euro. Alle anderen der teilweise erwerbsgeminderten Rentnerinnen und Renter aber müssen ihren Lebensunterhalt mit wesentlich kleineren Renten bewältigen: Die Statistik weist für diese 96.969 Betroffenen eine Rente von monatlich durchschnittlich 527,74 Euro aus.

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