Die Probleme für Verbraucher würden doch aktuell weniger auf Seiten der Vermittlerschaft liegen, sondern vielmehr an anderer Stelle. Defizite bei der Produkt- beziehungsweise Institutsaufsicht, wie die Skandale um Infinus, Prokon, S&K, P&R oder die Deutsche Bank zeigen, belegten dies deutlich.

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Darüber hinaus sprechen folgende Gründe gegen eine BaFin-Aufsicht der § 34f Vermittler:

  • Kostenrisiko: Das vorhandene Umlageprinzip für BaFin-beaufsichtigte Unternehmen wird sehr wahrscheinlich zu deutlich höheren Kosten im vierstelligen Bereich für die Vermittler führen.
  • Diese erhöhten Kosten werden dazu führen, dass zahlreiche Vermittler den Markt verlassen werden. Die unabhängige Finanzanlagenberatung in Deutschland wird spürbar leiden.
  • Finanzanlagenvermittler werden keine Beratungsdienstleistungen mehr durch die IHKn erhalten, da die BaFin eine reine Aufsichtsbehörde ist.
  • Die Aufsicht würde noch mehr zerstückelt (statt vereinheitlicht), da die Versicherungsvermittler mit Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung bei den IHKn verblieben. Es gäbe somit einen „Aufsichtsriss“ quer durch die Vermittlerunternehmen.
  • Eine einheitliche Vermittleraufsicht bei den IHKn würde eine konsistente Aufsicht über alle Erlaubnistatbestände hinweg ermöglichen.

Die Maklerpools fordern deshalb den Stopp der Pläne für einen unsinnigen und bürokratischen Aufwand für den Wechsel hin zu einer BaFin-Aufsicht. Überdies sollte die bewährten und gewachsenen Aufsichtssystems für die unabhängigen Finanzanlagenvermittler erhalten bleiben. Zudem sollte es klare Vorgaben für eine bundesweit einheitliche Aufsicht für unabhängige Berater und Vermittler mit Zulassung nach §§ 34d, 34f, 34h und 34i Gewerbeordnung unter dem Dach der IHKn geben.

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Zu den Maklerpools der AfW-Initiative zählen unter anderem: Apella, Aruna, BCA, CHARTA, Blau direkt, Degenia, Fonds Finanz, FondsKonzept, Fondsnet, Jung, DMS & Cie., KAB, Maxpool, Netfonds, Status, VEMA, VFV – DER SACHPOOL, Wefox und WIFO;

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