Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll für eine größere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sorgen. Seit Anfang 2018 bringt das Gesetz einen neuen Durchführungsweg der Betriebsrente mit sich. Das sogenannte Sozialpartnermodell. Kernstück ist die Enthaftung der Arbeitgeber. Einigen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam auf eine Rente, müssen die Firmen ihren Mitarbeitern nicht mehr die Höhe der Rente garantieren. Garantierte Renten sind sogar verboten. Stattdessen vereinbaren die Tarifpartner eine sogenannte Zielrente. Hierbei wird dem Beschäftigten kein fester Betrag für die Rentenhöhe mehr zugesichert, sondern nur noch als Ziel genannt.

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Nun haben sich die Nürnberger Versicherung und das Bankhaus Metzler mit Sitz in Frankfurt auf eine Zusammenarbeit geeinigt. Das Geldinstitut hat eigens dazu einen Sozialpartner Pensionsfonds gegründet. Dieser befindet sich allerdings noch in der Zulassung.

Der Versicherer aus Nürnberg solle dagegen sein Wissen sowie passende Produktlösungen im Bereich Biometrie in die Partnerschaft einfließen lassen. „Selbst, wenn bisher noch kein entsprechender Tarifvertrag geschlossen worden ist, sind wir überzeugt, dass sich kapitalmarktorientierte Systeme in der deutschen bAV etablieren werden“, erläutert Gerhard Wiesheu, Mitglied des Partnerkreises B. Metzler seel. Sohn & Co. Holding AG.

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