Mehr als ein Drittel der volljährigen Deutschen (36 Prozent) liebäugelt damit, innerhalb der nächsten drei Jahre einen eigenen E-Scooter zu erwerben. Immerhin 26 Prozent der Bundesbürger könnten sich vorstellen, eines dieser Fahrzeuge über ein Sharing zu nutzen. Das geht aus einer Umfrage der Swiss Life Select hervor.

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Denn spätestens seit den Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge in verschiedenen deutschen Städten sind umweltfreundliche Alternativen in aller Munde. Während der große Sprung bei Elektro-Autos noch nicht geglückt ist, halten E-Fahrräder und bald wohl auch E-Scooter Einzug in deutsche Haushalte. Die elektrobetriebenen Kleinstroller sollen in Bälde den deutschen Markt erobern. Die sogenannten E-Scooter sollen ähnlich wie Mofas mit bis zu 20 km/h auf Straßen und Radwegen gefahren werden dürfen. Jedoch bedarf es für die E-Scooter keinen entsprechenden Führerschein. Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachzuweisen ist.

Damit rücken die neuen Fahrzeuge auch in den Fokus der Versicherungswirtschaft. Anfang April 2019 hatten sich bereits die Versicherer die Bayerische und die Zurich in dem jungen Segment positioniert. So versichert beispielsweise die Bayerische elektrobetriebene Kleinstroller des amerikanischen Herstellers „Bird“. Die Zurich hatte zu dem Zeitpunkt schon eine Sondergenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt für die zwei ersten offiziell zugelassenen E-Scooter Modelle. Mitte April folgte mit der Signal Iduna ein weiterer Versicherer dem noch jungen Trend. Dazu hat sich der Dortmunder Versicherer beim E-Scooter-Start-Up Flash eingekauft.

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Mit der Württembergischen Versicherung kommt nun die nächste Gesellschaft mit einer Absicherung für E-Scooter auf den Plan. Der Versicherer setzt beim Versicherungsschutz unter anderem auf eine taggenaue Abrechnung. Zudem sollen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Summe von 100 Millionen Euro abgesichert werden. Bei einem Personenschaden stünden je geschädigte Person maximal 15 Millionen Euro Entschädigung zur Verfügung. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.