Das Versagen des Marktes für ein bestimmtes Kundensegment aber schließt Staatsversagen nicht aus. Denn wer garantiert letztendlich, dass es bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge über einen Staatsfonds nicht auch ein Staatsversagen geben kann? Keineswegs nämlich ist gesichert, dass andere Staaten ihre Fonds ebenso erfolgreich managen wie Schweden. Auch müssten die dort angesparten Gelder vor dem Zugriff des Staates geschützt werden: Wer sagt denn, dass in Zeiten knapper Kassen keine Begehrlichkeiten entstehen? Sollte also von vorne herein ein Markt in Frage gestellt werden, der auch für den sprichwörtlichen "kleinen Geldbeutel" zur Altersvorsorge berät und vermittelt?

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BDVM: Für eine faire Chance arrangiert man sich auch mit Provisionsdeckel

In diesem Kontext macht eine Positionierung hellhörig, die jüngst der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), Hans-Georg Jenssen, gegenüber dem Versicherungsbote äußerte. In einem ausführlichen Interview, das auszugsweise in der nächsten Print-Ausgabe des Versicherungsboten erscheinen wird, zeichnete Jenssen ein umfangreiches Panorama der aktuellen politischen Situation und ging auf Probleme wie Altersarmut oder hohe Mieten in Ballungsräumen, aber auch auf aktuelle Pläne der Regierung für den Immobilienmarkt oder die Deutschland-Rente ein.

Er zog ein überraschendes Fazit für seinen Verband: Der BDVM setze sich dafür ein, dass die private Altersvorsorge und mit ihr auch das Makler- und Vermittler-Geschäft eine faire Chance haben. Zu diesem Einsatz aber gehören aus Sicht des Verbands auch Zugeständnisse an die Kundinnen und Kunden — denn schon vor Jahren gab sich der Verband eine Leitentscheidung, den Abschlussanteil bei der Vergütung abzusenken und den Betreuungsanteil zu erhöhen.

Aus diesem Grund könne sich der Verband sogar mit jenem in der Branche zu großen Teilen abgelehnten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung arrangieren. Bedingung: Der Deckel müsste vernünftig gewählt und ausreichend hoch sein. Sogar mit dem Vorschlag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) könne man sich arrangieren, also maximal 2,5 Prozent Courtage auf die Beitragssumme + zusätzlich 1,5 Prozent, wenn strenge Qualitätskriterien erfüllt werden. Gilt es doch, eine Haltung abzuwägen zwischen den Chancen für den Kunden und der Vermittlervergütung.

Versorgungslücke: Gefahr des Systemwechsels droht

Der Verband hält es für vernünftig, dass ein Interessenausgleich stattfindet, der auch das Vertrauen des Kunden stärkt. Zumal schon aktuell an Lösungen gearbeitet wird, die die Branche weit härter treffen könnten als der aktuelle Provisionsdeckel. Das wird anschaulich unter anderem durch einen Kostendeckel für das Basisprodukt der geplanten europäischen Standard-Rente PEPP: Nicht mehr als ein Prozent der Beiträge eines Jahres sollen als Gebühren fließen dürfen (der Versicherungsbote berichtete).

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Letztendlich sieht der Verband durch derartige Pläne und durch die dahinter stehende Entwicklung eine konkrete Gefahr: Wenn die Versorgungslücke nicht gestopft wird und sich auch trotz Zugeständnissen des Gesetzgebers bei der Betriebsrente durch das so genannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nicht mehr bei der privaten Altersvorsorge tut, wird es einen Systemwechsel geben. Dann nämlich lautet die Option nicht mehr: „Provisionsdeckel in der Lebensversicherung – ja oder nein“. Sondern dann reißt der Staat große Teile der privaten Altersvorsorge an sich. Und die Vermittler sind raus aus dem Geschäft.

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