Bei dem hohen Klageaufkommen geht das richtig ins Geld. Paul-Otto Faßbender, Chef von Deutschlands größtem Rechtsschutz-Anbieter ARAG, berichtete Anfang Juli, dass man zum damaligen Zeitpunkt allein über 3.000 deutsche Kunden sowie weitere 650 in Österreich vertrat. Deshalb musste der Versicherer seine Rückstellungen um 18 Millionen Euro aufstocken, die allein für Dieselgate reserviert sind.

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Hunderttausend klagewillige Geschädigte - und drohende Verjährung

Die Zahl der Klagewilligen dürfte mittlerweile sogar deutlich angestiegen sein, da die Ansprüche aus dem VW-Skandal zu Beginn kommenden Jahres verjähren. Das dürfte sogar die Rechtsschutz-Prämien im gesamten Branchenschnitt verteuern, schätzen Experten. Allein die Plattform my-right.de, vertreten durch den US-Anwalt Michael Hausfeld, hat nach eigenen Angaben schon mehr als hunderttausend Klagewillige eingesammelt (der Versicherungsbote berichtete).

Sehr bewusst wurde die Musterfeststellungsklage von der Bundesregierung schon zum 1. November installiert: So soll verhindert werden, dass Volkswagen-Kunden vor der Verjährung am 1. Januar 2019 tätig werden können. Denn wer sich an der Musterklage beteiligt, muss keine Verjährung fürchten: Sie bleibt für die Frist des laufenden Verfahrens ausgesetzt.

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Die Verbraucherzentrale will nun klären lassen, ob Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Beteiligen können sich nach Informationen des Verbandes auch Käufer von anderen betroffenen Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.

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