Der Autobauer VW hat weltweit Millionen Kunden von Dieselautos mit gefälschten Abgaswerten getäuscht. Doch anders als in den USA, erhielten deutsche Kunden keinen Schadensersatz. Dass Dieselgate auch für die deutschen Rechtsschutzversicherer ein echtes Problem darstellt, zeigen aktuelle Zahlen, von denen am Mittwoch das Handelsblatt berichtet.

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ARAG vertritt 3.200 VW-Kunden: Tendenz steigend

Das Handelsblatt hat Paul-Otto Faßbender interviewt. Faßbender ist Chef der Arag, Pranchenprimus unter den deutschen Rechtsschutzversicherern. Allein die Düsseldorfer unterstützen demnach aktuell 3000 Klagen gegen VW infolge des Dieselskandals, berichtet der Vorstand. Hinzu kämen 100 weitere Klagen in Kapitalanlagefällen gegen VW sowie 100 weitere Fälle von Abgasmanipulationen. Doch damit nicht genug: auch außerhalb Deutschlands würden mehr als 650 Kunden mit Hilfe der Arag gegen Volkswagen klagen, die meisten davon in Österreich.

Damit hat VW der Arag die Bilanz verdieselt, nicht nur im sprichwörtlichen Sinne. 2017 hat der Versicherer seine Rückstellungen für den Dieselskandal um weitere 11,5 Millionen Euro erhöht, schreibt das „Handelsblatt“. Damit befanden sich zum Jahresende 2017 rund 18 Millionen Euro an Rücklagen im Schatzkästchen der Arag, die keine andere Funktion hatten, als den Rechtsstreit mit dem Wolfsburger Autobauer abzusichern. Der Jahresüberschuss sank von 43,1 auf 27,8 Millionen Euro - auch durch „Wertkorrekturen bei den aktiven latenten Steuersalden“, wie Faßbender berichtet.

Und ein Ende ist nicht abzusehen. „Jeden Tag kommen ungefähr zehn neue Fälle hinzu“, wird Arag-Vorstand Hanno Petersen in dem Artikel zitiert. Schon jetzt beziffere sich der Schaden für den mittelständischen Familienversicherer auf 3,6 Millionen Euro national und weitere 500.000 Euro international. Diese Kosten würden steigen, weil noch einige Zahlungen nachlaufen würden, berichtet Petersen. Und weil am 31.12.2018 viele Gewährleistungs-Ansprüche verjähren, wird gegen Ende des Jahres eine weitere Klagewelle erwartet.

Das hohe Klageaufkommen liegt auch an der Unerbittlichkeit von VW. Der Autobauer, in der Politik bestens vernetzt, hatte mit der Bundesregierung vereinbart, dass er deutsche Kunden nicht entschädigen muss. Stattdessen soll eine Software-Nachrüstung den Ausstoß der Schadstoffe mindern. Es ist aber nicht erwiesen, ob dieses Update überhaupt was nützt und die Umweltbilanz der Fahrzeuge tatsächlich verbessert, so dass viele enttäuschte Autofahrer klagen. Wegen dieses Updates weigerten sich anfangs auch die Versicherer, für die Kosten der Rechtsstreite aufzukommen, und begründeten dies mit fehlenden Erfolgsaussichten. Nachdem aber Kunden mit erstinstanzlichen Urteilen gegen VW erfolgreich waren, zahlen die Assekuranzen jetzt für die Verfahrenskosten.

Musterfeststellungsklage könnte Kosten weiter nach oben treiben

Das Klageaufkommen könnte sogar zum Ende des Jahres weiter ansteigen. Die Bundesregierung will ab November sogenannte Musterfeststellungsklagen per Gesetz ermöglichen. Und damit könnten auf die Rechtsschutzversicherer weitere Kosten im VW-Skandal zukommen, weil diese auch die Verjährung über die Jahresfrist hinaus verlängern würden.

Musterfeststellungsklagen sollen es Verbrauchern erlauben, sich Klagen gegen Konzernen anzuschließen. Doch ausdrücklich nicht gemeint sind damit Sammelklagen wie in den USA. Denn es gibt eine zusätzliche Hürde. Nur „festgelegte qualifizierte Einrichtungen“ sollen klagen dürfen, so heißt es im Koalitionspapier von Union und SPD: also zum Beispiel die Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbände. Verbraucher können sich den Klagen dann anschließen.

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Auf einen Schwachpunkt der Musterfeststellungsklage hat vor kurzem Versicherungsombudsmann Günter Hirsch in einem Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“ hingewiesen. Selbst wenn sich die Verbände im Namen der Verbraucher gegen einen Konzern durchsetzen, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Verbraucher Schadensersatz erhalten, kritisiert der erfahrene Jurist. Im Gegenteil: Nach dem jetzigen Gesetzentwurf müssen sie anschließend dennoch selbst klagen, es zählt weiterhin der Einzelfall. Das nährt nicht nur Zweifel, welchen Sinn diese abgeschwächte Art der Sammelklage hat. Könnte das auch die Kosten für die Rechtsschutzversicherer weiter nach oben treiben?

Handelsblatt

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