Der VW-Skandal hat auch für die Versicherungsbranche ein bitteres Nachspiel. Knapp 2,5 Millionen Bundesbürger haben ein Auto des Wolfsburger Konzerns erworben, in dem eine Software eingebaut war, die Abgaswerte manipulierte und zu niedrig auswies. Viele Besitzer sind unzufrieden, dass sie keinerlei Schadensersatz für die gigantische Verbrauchertäuschung erhalten: im Gegensatz zu den USA, wo jeder Kunde auf bis zu 7.000 Dollar Entschädigung hoffen kann. Also ziehen die deutschen Autokäufer vor Gericht, um gegen VW zu klagen – und nehmen dafür ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch.

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Im Extremfall vier Milliarden Euro Schadenskosten für Rechtsschutzversicherer

Zwar werde nur ein kleiner Teil der deutschen Autobesitzer vor Gericht ziehen, vermutet die Stiftung Warentest. Und doch warnen die Verbrauchertester, dass die vielen Klagen gegen VW die Rechtsschutzversicherung insgesamt verteuern werde. Denn die Versicherer müssen zahlen, wenn die Autobesitzer vor Gericht ziehen – zumindest dann, wenn die Käufer erfolglos eine Nachrüstung beim Händler fordern.

Rund ein Viertel der getäuschten VW-Fahrer dürfte einen Rechtsschutz besitzen, rechnet man den bundesweiten Gesamtbestand an Versicherungsverträgen herunter. Im Extremfall summieren sich die Kosten damit auf über vier Milliarden Euro, berichtet die Stiftung Warentest. Doch selbst wenn nur ein Bruchteil der Geschädigten klagt, muss mit Aufwendungen im dreistelligen Millionenbereich gerechnet werden.

Fest steht: Die Klagebereitschaft geschädigter Autofahrer ist groß. Allein die Plattform my-right.de, vertreten durch den US-Anwalt Michael Hausfeld, hat laut "Spiegel" schon Schadensersatzansprüche von 100.000 deutschen VW-Kunden gesammelt. Wie viel der VW-Skandal letztendlich für die Versicherer kosten werde, sei nicht absehbar, positioniert sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Zahlt Versicherungskollektiv für die Kosten der VW-Streitigkeiten?

Auch die Versicherungen müssen sich das Geld für die Rechtsstreitereien mit VW wieder reinholen. Und geben die Kosten über ihre Beiträge an die Kunden weiter. Zuletzt hatte eine Gesetzesänderung der Bundesregierung bereits für steigende Prämien in der Rechtsschutzversicherung gesorgt, weil 2013 die Anwaltshonorare erhöht und die Gerichtskosten verteuert wurden. Für die indirekten Folgekosten des VW-Skandals blutet im Zweifel das Versichertenkollektiv.

Doppelt bitter: Wenn Autobesitzer ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, um gegen VW zu klagen, riskieren sie bei einem weiteren Rechtsstreit eine Kündigung des Vertrages. Es ist nicht unüblich, dass Versicherer nach zwei Deckungszusagen innerhalb von zwölf Monaten Kunden vor die Tür setzen. Schaut sich der Verbraucher nach einem Neuvertrag um, drohen Mehrkosten, wenn er in der HIS-Auskunftei der Versicherer registriert wird. Das ist eine schwarze Liste ähnlich der Schufa, in der auffällige Kunden vermerkt werden.

VW verweigert Garantie für Motordefekte nach Umrüstung

Das Problem teurer Rechtsstreitigkeiten könnte sich zukünftig noch verschärfen. Wie der „Spiegel“ im November berichtete, warnt die EU-Kommission vor möglichen Langzeitfolgen für die Dieselfahrzeuge, die von Volkswagen in der Affäre um manipulierte Abgasanlagen umgerüstet werden. Unter anderem wird in die Fahrzeuge ein zusätzlicher Filter eingebaut sowie ein Software-Update vorgenommen.

"Man kann davon ausgehen, dass durch die neue Steuerungssoftware Komponenten stärker beansprucht werden", sagte ein Mitarbeiter der EU-Kommission dem Spiegel. So habe das „Vela“-Abgaslabor in Italien den Verdacht geäußert, dass infolge der Umrüstung bestimmte Komponenten eher versagen, etwa das Abgasrückführventil und der Speicherkatalysator. Der Autokonzern bestreitet hingegen, dass es zu einem zusätzlichen Motorverschleiß kommen könne.

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VW weigere sich bisher, eine eindeutige Garantie für Motorschäden zu übernehmen, die durch Umrüstungen entstünden, so kritisiert der „Spiegel“. Zwar sind die Umrüstungen freiwillig. Das Problem: Werden die Autos nicht umgerüstet, können sie ihre Zulassung verlieren, abhängig vom Vorgehen der Bundesländer. Focus Online berichtet gar, dass einige Autofahrer über stotternde Motoren nach der Umrüstung geklagt hätten. Und nun vor Gericht ziehen wollen.

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