Der Forderung nach einer gänzlichen Abschaffung der Provisionen, wie vom Grünen-Politiker Gerhard Schick mehrfach und nun erneut bei einem Diskussionsgespräch der Konferenz vorgebracht, erteilte aber selbst der Vorstandssprecher des BDV eine Absage. Kleinlein: „Wir sehen einen Provisionsverzicht in allen Bereichen als nicht sachgerecht an.“

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Begibt sich die BaFin in Gefahr "rechtsgestaltenden Handelns"?

Dass die BaFin mit derartigen Vorstößen jedoch auch Gefahr laufen kann, ihre Kompetenzen zu überschreiten, zeigt ein anderes Beispiel: Ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 25.09. 2018 (Az. (4) 161 Ss 28/18 (35/18), das der Behörde die Zuständigkeit absprach, über die hochspekulativen Kryptowährungen zu wachen. Die BaFin hatte ein Merkblatt herausgegeben, auf dem sie Bitcoins als Rechnungseinheit definierte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Daraus leitete die BaFin ihre Zuständigkeit für die Aufsicht über die neuen Währungen ab.

Das Kammergericht Berlin aber urteilte, die Behörde wäre zu weit gegangen. So könne es laut Urteil nicht Aufgabe der Bundesbehörden sein, „rechtsgestaltend (insbesondere) in Strafgesetze einzugreifen“. Vielmehr wäre hier der Gesetzgeber gefragt.

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Der Rechtsanwalt und Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung Norman Wirth nutzte das Urteil für eine Mahnung an die Adresse der Behörde: „Es wäre wünschenswert, wenn sich die Verantwortlichen bei der BaFin diese Aussagen auch zum Beispiel bei ihrem extensiven Verständnis der Zuständigkeit für einen allgemeinen Provisionsdeckel im Versicherungsbereich zu Herzen nehmen. Schließlich geht es auch dort um einen sehr massiven Eingriff in ein Grundrecht“ (der Versicherungsbote berichtete).

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