Das 2014 erlassene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) habe komplett darin versagt, die Provisionen im Sinne der KundInnen zu senken, so ließ BdV-Chef Axel Kleinlein jüngst die Presse wissen. Grundlegend seien die Pläne der Bundesregierung, die Abschluss- und Vertriebskosten in der Lebensversicherung zu deckeln, zu begrüßen. Doch ein Provisionsdeckel reicht aus Sicht des Verbandes nicht aus. Auch die Verwaltungskosten sollen eine gesetzliche Obergrenze bekommen - sonst gebe es Schlupflöcher, um den Provisionsdeckel zu umgehen. Nun bedürfe es „harter Leitplanken“ oder eines kompletten Provisionsverbotes.

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Wie hoch der angedachte Provisionsdeckel sein soll? Wenn es nach Kleinlein geht, dann deutlich unter dem aktuellen Wert. “Alles was als Provision über 1,5 Prozent der Beitragssumme hinausgeht, ist unredlich“, sagte der Vorstandssprecher des BdV. Auch die Verwaltungskosten der Versicherer müssten gedeckelt werden, damit es keine Schlupflöcher bei den Provisionen gebe.

Kleinlein: Wir brauchen auch weiterhin Vermittler aus Fleisch und Blut

Warum die Provisionen so drastisch eingekürzt werden sollen, habe eine einfache Logik. „Noch nie gab es derart hohe Provisionen wie heute, gemessen an der Höhe der garantierten Altersvorsorge“, erklärt Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Die Ergebnisse des BdV zeigten: Die Höhe der Provision habe sich in den letzten 20 Jahren etwa vervierfacht - und das inflationsbereinigt. Dies habe der Verein aus Henstedt-Ulzburg in Berechnungen herausgefunden. Dabei sei ermittelt worden, wie hoch die Provisionen im Verhältnis zu den garantierten Rentenhöhen jeweils waren.

Zwar sehe der BdV entgegen der Position manch anderer Verbraucherschützer keine Notwendigkeit die Provisionen per se zu verbieten. „Wir brauchen auch weiterhin Vermittler aus Fleisch und Blut, deswegen kann eine Provision nach Augenmaß gut und richtig sein“, so Kleinlein. Aber: Ein Limit der Provisionen von höchstens 1,5 Prozent möge es schon sein. „Was vor 20 Jahren auskömmlich war, muss auch heute reichen. Deshalb sind 1,5 Prozent die Spitze des Erträglichen“, erklärt Kleinlein. „Alles darüber ist unredlich.“

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Das Vorpreschen des BdV hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für überzogen. Denn die Aussagen des BdV würden einer sachlichen Überprüfung nicht stand halten. Das berichtet das "Versicherungsjournal". Immerhin seien Abschlusskosten in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Im Jahr 2014, als das LVRG in Kraft trat, betrugen die durchschnittlichen Abschlusskosten noch 6,3 Prozent der verdienten Bruttobeiträge. Bis zum Jahr 2017 sanken sie auf 5,8 Prozent. Die Abschlussvergütung der Vermittler sei im selben Zeitraum um gut fünf Prozent gesunken. Ärgerlich: konkrete Daten, wie sich die Vermittlervergütung im Leben-Neugeschäft entwickelt hat, kann die Regierung nicht vorlegen (der Versicherungsbote berichtete).

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