Bisher war die Behandlung per Telefon, Video oder Chat für Ärzte in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Dies richtete sich nach der ärztlichen Länderberufsordnung am Standort des Arztes. Aktuell dürften Ärzte aus Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein ausschließliche Fernbehandlungen durchführen. Das berichtet der Gesundheitsdienstleister TeleClinic per Pressemitteilung.

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Um die neue Möglichkeit der Behandlung in allen Bundesländern nutzen zu können, arbeitet das Portal mit Ärzten aus Bundesländern zusammen, in denen die ausschließliche Fernbehandlungen laut ärztlicher Landesberufsordnung bereits erlaubt ist.

Inzwischen nutzen einige Krankenversicherer die Technik sowie die Anbindung aus dem Hause TeleClinic. So kooperieren unter anderem die Versicherer Debeka, Barmenia, Arag und Central mit dem 2016 gegründeten Unternehmen.

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Nun hat sich auch die Gothaer Versicherer für das zusätzliche Gesundheitsangebot entschieden. So sollen Kunden des Kölner Krankenversicherers bereits seit dem 1. Oktober 2018 das digitale Sprechzimmer nutzen. So könnten beispielsweise benötigte Rezepte digital vom Arzt ausgestellt werden. Noch in 2018 solle auch eine digitale Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ermöglicht werden. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

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