Angestellte und Azubis bei Versicherungsagenturen und -maklern haben künftig etwas mehr Geld im Lohnbeutel. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute als Arbeitgeber und die Gewerkschaft Verdi haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Das berichtet der BVK in seiner aktuellen Mitgliederzeitschrift Versicherungs-Vermittlung (VersVerm) in der Ausgabe 07/08.

Anzeige

Mehr Lohn in zwei Stufen

Der neue Manteltarifvertrag sieht konkret vor, dass die Gehälter in zwei Stufen angehoben werden. Zunächst werden sie zum 1. September 2018 um zwei Prozent erhöht, zum 1. September 2019 um weitere 1,3 Prozent. Das gilt auch für Tätigkeits- und Verantwortungszulagen. Erstmals kann der neue Tarifvertrag zum 31. August 2020 gekündigt werden, wie der BVK berichtet.

Der Tarif gilt nicht für Büros und Agenturen, die regelmäßig weniger als zwei Arbeitnehmer beschäftigen, wobei Geschäftsführer, Prokuristen und Leiter von Geschäftsstellen sowie im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Tarif-Vertrages gelten. Auch für nebenberufliche Arbeitnehmer (nicht mehr als 25 Prozent der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit) und Reinigungskräfte gilt er nicht.

Konkret sieht der neue Manteltarifvertrag vor, dass Berufseinsteiger (Berufsjahr 1) ab September 2018 mit einem monatlichen Bruttolohn von 1.721 Euro in ihrem Beruf starten. Ab September des Folgejahres wird sich der Betrag noch einmal um 22 Euro auf 1.743 Euro erhöhen. Wer bereits 14 Jahre aktiv ist, kann auf mindestens 3.961 Euro Monatsbrutto ab September 2018 hoffen, das sich 2019 dann auf 4.012 Euro erhöht (siehe Tabelle).

Der neue Gehaltstarif für das Versicherungsvermittler-Gewerbe. Quelle: BVK / Zeitschrift selbständiger Versicherungskaufleute und Bausparkaufleute, Juli / August 2018

Auszubildende werden ab September 2018 im ersten Lehrjahr mit mindestens 684 Euro Monatsbrutto vergütet, ab September 2019 mit 693 Euro. Im dritten Lehrjahr sind dann ab 1. September 2018 mindestens 813 Euro im Monat vorgesehen, ab September 2019 steigt die Vergütung für das letzte Ausbildungsjahr auf 824 Euro.

Auch angestellter Außendienst erhält mehr

Ebenfalls von den aktuellen Tarif-Verhandlungen betroffen ist der angestellte Außendienst der Vertreter und Makler. Deren Mindesteinkommen klettert auf 1.786 Euro Monatsbrutto ab September 2018 und schließlich ein Jahr später auf 1.809 Euro. Wer im Außendienst arbeitet, hat folglich Anrecht auf eine etwas höhere Anfangs-Vergütung. In der zweiten Stufe (nach zweijähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit) erhöht sich das Mindesteinkommen dann auf 2.066 Euro ab September 2018 und 2.093 Euro ab September 2019.

Im Vergleich zu den Versicherern fällt auf, dass bei den Versicherungsunternehmen der Innendienst besser entlohnt wird. Das Brutto-Jahresgehalt als Einstieg beträgt seit Jahresanfang 2.552 Euro, so geht aus Zahlen des Arbeitgeberverbandes der Versicherer (AGV) hervor. Das sind satte 831 Euro mehr, als Vertriebs-Innendienstler ab September zu Beginn ihrer Berufskarriere verdienen können. Auch die höchste Lohngruppe erhält mit 4.983 Euro Monatsbrutto rund 1.000 Euro mehr.

Anzeige

Seite 1/2/

Anzeige