Eigentlich sollte das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) die Abschlusskosten für Leben-Policen deutlich senken. Doch die Provisionen sanken nicht, wie von der Politik erhofft. Während die durchschnittlichen Abschlusskosten im Jahr 2014 noch 6,3 Prozent der verdienten Bruttobeiträge betragen hätten, sanken sie bis zum Jahr 2017 auf 5,8 Prozent. Die Abschlussvergütung der Vermittler sei im selben Zeitraum um gut fünf Prozent gesunken.

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Die Provisionen sollen auf jeden Fall weiter sinken. Wie und in welchem Umfang, steht noch in den Sternen. Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung soll dabei helfen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. Man wolle angesichts des anhaltender Niedrigzinsen ein Maßnahmenpaket anschieben, um die Abschlusskosten einschließlich der Provisionen zu senken, positioniert sich Christine Lambrecht (SPD), Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen.

BdV fordert enge Fesseln auch für Lebensversicherer

Während die Branche die Pläne der Bundesregierung eher skeptisch sieht, begrüßt der Bund der Versicherten (BdV) die grundlegende Idee der limitierten Abschluss- und Vertriebskosten in der Lebensversicherung. Doch den Verbraucherschützern reicht ein Provisionsdeckel nicht aus. Den Versicherern müsse auch eine Höchstgrenze für die Verwaltungskosten vorgeschrieben werden, fordert BdV-Chef Axel Kleinlein. Es muss verhindert werden, dass Provisionen nur umbenannt werden und als Verwaltungskosten dann doch wieder den Versicherten schaden. Dass dies mehr ist als nur ein theoretisches Szenario, weiß der Verband aus eigener Erfahrung. „Wir stehen bald vor einigen Gerichten um dagegen zu kämpfen, dass die Unternehmen durch zu hohe Verwaltungskosten eine Provisionsbeschränkung umgehen“, berichtet Kleinlein.

Eine ähnliche Richtung strebt nun auch der Maklerpool Invers in seiner Stellungnahme zum Evaluierungs-Bericht des Lebensversicherungs-Reform-Gesetzes (PDF) an. Dabei solle aber nicht die Kürzung von Provisionen im Mittelpunkt stehen. Anstelle von gedeckelten Provisionen solle der Gesetzgeber doch besser die Gesamtkosten begrenzen und diese im Sinne der Verbraucher offenlegen lassen. Schließlich lägen Befürchtungen auf der Hand, dass Lebensversicherer mit eigenem Vertrieb auch in Zukunft kostenbelastete Tarife zum Nachteil der Verbraucher vertreiben. Denn speziell bei Versicherungsvertretern mit umsatzunabhängiger Vergütung hätte ein Provisionsdeckel keine Auswirkung. Die Versicherer könnten so "selbst bei Verrechnung der festen Vergütung mit „fiktiven“ Provisionen davon absehen die Verrechnung zum Nachteil des Versicherungsvertreters anzuwenden", argumentiert Michael Buth, Geschäftsführer der Invers GmbH.

Invers: Gesetzgeber sollte Gesamtkosten begrenzen

Gleichzeitig würden vor allem Versicherungsmakler von einer Deckelung der Provisionen getroffen. Dies würde die Gilde benachteiligen und sei schlichtweg "wettbewerbswidrig". Deshalb schlägt Invers einen Gesamtkosten-Deckel vor. So würden alle Marktteilnehmer gleich behandelt. Überdies hätte dieser Schachzug den großen Vorteil, dass eben nicht nur die Provisionen gekürzt würden. Dadurch wären Produktgeber gezwungen die Gesamtkosten zu senken und das käme wiederum tatsächlich den Kunden zu Gute.

Ebenso fordert der Maklerpool bei der Begrenzung von Provisionen die bestehenden Produkte in zwei unterschiedliche Gattungen einzuteilen. So solle zwischen „versicherungsgebundene Anlageprodukte“ und „rein biometrische Lebensversicherungsprodukte ohne Kapitalansammlung“ unterschieden werden. Einen Provisionsdeckel mache nur bei „versicherungsgebundenen Anlageprodukte“ Sinn. Denn bei den „rein biometrischen Lebensversicherungsprodukten ohne Kapitalansammlung“ könne der Verbraucher bereits jetzt den tatsächlichen Preis erkennen und vergleichen.

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Zudem spricht sich das Leipziger Unternehmen gegen eine Offenlegung der Provisionen aus. Statt dessen sollten die Gesamtkosten des Vertrages ausgewiesen werden. Dies müsse auch für Altverträge gelten. Hier könnten die jährlichen Pflichtmitteilung Auskunft über die Kosten geben. Ziel müsse es sein, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen können, wie hoch die Gesamtkosten des Vertrages sind und welcher Teil des Beitrages laut Zahlweise tatsächlich in Euro zur Anlage verwendet wird.

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