Versicherungsmakler auf die Barrikaden? So ließe sich ein Vorstoß des Leipziger Maklerpools Invers interpretieren. Der Pool hat am Dienstag mit einem Rundschreiben seine angeschlossenen Makler angeschrieben und darin aufgefordert, die Vermittler mögen „umgehend die für Euren Wohnort zuständigen Bundestagsabgeordneten“ kontaktieren, um den IDD-Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vertriebsrichtlinie doch noch zu verhindern.

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„Versicherungsmakler wehrt Euch!“, heißt es unmissverständlich in dem Schreiben. Den Gesetzentwurf hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) Ende letzten Jahres vorgelegt. Das IDD-Gesetz, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Gesetz gegossen werden soll, sei ein Versuch, „den Versicherungsmakler als Interessenvertreter und Sachwalter seiner Kunden abzuschaffen“. Werde das Gesetz in seiner jetzigen Form umgesetzt, bedeute dies den „faktischen Todesstoß für Versicherungsmakler“.

Makler sollen Abgeordnete ihres Wahlkreises ansprechen

Michael Buth, Geschäftsführer des Maklerpools Invers Um die Makler mit Argumenten zu füttern, hat Invers unter http://idd-richtlinie.de eine Info-Homepage erstellt. Die Leipziger gehen damit einen etwas anderen Weg als der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV). Der Sachverständigen-Verband hatte eine Petition gestartet, an der sich 5.548 Unterstützer beteiligten.

Invers hingegen setzt nun darauf, Änderungen am IDD-Gesetz auf dem parlamentarischen Wege durchzusetzen. Die Abgeordneten sollen Druck machen auf die Berichterstatter der Bundestagsfraktion, um doch noch Korrekturen durchzudrücken. Und Änderungen sind durchaus noch möglich, denn am Ziel ist das IDD-Gesetz noch lange nicht. Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat heißen die Hürden, die das neue Regelwerk noch nehmen muss (der Versicherungsbote berichtete).

Maklern drohe „100prozentige Abhängigkeit von Versicherern“

Die Argumente gegen das deutsche IDD-Gesetz hatte Invers bereits in einer Stellungnahme formuliert. Besonders ärgert man sich, dass Makler zukünftig keine Honorare mehr von ihren Kunden nehmen dürfen, wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form beibehalten wird. Ihnen soll nur noch erlaubt sein, sich direkt von den Produktgebern per Courtage entlohnen zu lassen. Anders als Vertretern und Honorarberatern, die weiterhin auf Verbraucherhonorare setzen können.

Wie ist das Honorarverbot mit der Aufgabe des Maklers als „Sachwalter seines Kunden“ vereinbar? Gar nicht, argumentiert Invers. Der deutsche Gesetzgeber möchte Versicherungsmakler damit „in eine 100-prozentige Abhängigkeit von den Versicherern bringen“, klagt der Maklerpool. Und nimmt explizit die Europäische Union (EU) in Schutz, die ein solches Verbot gar nicht vorschreibe. Im Gegenteil: laut EU-Richtlinie sollen sowohl Provisionen als auch Honorare erlaubt bleiben. Sogar Mischmodelle der Vergütung sind laut EU weiterhin zulässig.

Beratungs-Verzicht für Online-Vertrieb vorgesehen

Versicherungsmakler werden „vom Lager seiner Kunden ins Lager der Produktgeber gezwungen“, wenn das Gesetz ohne Änderungen in Kraft trete, sagte Invers-Geschäftsführer Michael Buth in einem Interview mit dem Assekuranz Info Portal (AIP). „Ein anderer Punkt ist, dass tatsächliche Berater nichts vermitteln dürfen sollten, auch nicht gegen Honorar. Nicht zu verstehen ist darüber hinaus, warum bei einer Online-Vermittlung der Beratungsverzicht in Textform vorgesehen ist“, so Buth weiter.

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Das Gesetz selbst sieht Invers auch als Folge erfolgreicher Lobbypolitik. Sowohl Versicherungskonzerne als auch Verbraucherschutzverbände, die – staatlich gefördert – Honorarberatung betreiben, hätten hier ihren Einfluss geltend gemacht. Der Verbraucherschutz werde mit dem Gesetz aber eher geschwächt als gestärkt. Invers hat zugleich einen offenen Brief an die neue Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) aufgesetzt, um das Bundeswirtschaftsministerium auf mögliche Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

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