Versicherungsbote: Mit dem IDD-Umsetzungsgesetz müssen sich Versicherungsvermittler verpflichtend 15 Stunden pro Jahr weiterbilden. Wie bewerten Sie die gesetzlichen Regelungen zur Weiterbildung von Vermittlern und Angestellten?

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Michael Buth ist Geschäftsführer der Leipziger Invers Gruppe. Foto: Invers Michael Buth: Wir hätten uns gewünscht, dass Gesetz und Verordnung weniger Interpretationsspielraum erlauben. Für die Schaffung, den Erhalt und die Aktualisierung des Wissens der Berater halten wir eine gesetzliche Regelung aber grundsätzlich für richtig. Am Ende profitiert das wichtigste Element davon — und das ist der Kunde.

Reichen Ihrer Meinung nach 15 Stunden Weiterbildung im Jahr aus? Aus unserer Sicht ist das wenig - Themen wie komplexer werdende Produkte, neue Gesetze sowie der digitale Wandel lassen erworbenes Wissen schnell veralten. Wie ist Ihre Einschätzung hierzu?

Wir bei Invers glauben, dass viele unserer Partner ohnehin auch schon vor der Regulierung mehr als 15 Stunden für Ihre Weiterbildung aufgewendet haben. Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie die Komplexität der Branche und den digitalen Wandel ansprechen und das sich daraus neue Herausforderungen ergeben. Wir sollten jedoch auch respektieren, dass es Verantwortliche in den Unternehmen gibt und die sollten vor Ort und speziell auf die Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter entscheiden, wie die Weiterbildung ausgestaltet wird. Dort wird sich im Wesentlichen ergeben, wie hoch der Aufwand sein muss. Ein verantwortungsbewusster Unternehmer kann das ohne gesetzliche Regelung und daher ist der Mindeststandard von 15 Stunden unseres Erachtens vorerst ausreichend.

Welche Mindestqualifikation sollten Vermittler Ihrer Meinung nach haben? Reicht die Ausbildung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau?

Wir haben schon viele erfahrene und langjährige Versicherungsmakler erlebt, die ein solides Geschäft aufgebaut haben und deren Kunden hoch zufrieden sind. Diese Partner haben, aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Vorschriften, einfach den Mut gehabt ein Gewerbe in unserer Branche anzumelden. Im Laufe der Jahre haben sie sich oft zu Experten entwickelt, die das nötige Fachwissen besitzen. Die jetzt neu getroffene Regelung zur Mindestqualifikation bei Eintritt in unseren Berufszweig halten wir dennoch für richtig und derzeit ausreichend. In jedem Beruf ist Aus- und Weiterbildung wichtig.

Wie geht Invers mit dem Thema Weiterbildung für Vertriebspartner um? Werden Vertriebspartner bei der Weiterbildung unterstützt?

Invers hat seinen Partnern schon immer Angebote zur Weiterbildung gemacht und diese sind auch sehr rege genutzt worden. Dabei haben und werden wir immer darauf achten, dass die Bedürfnisse unserer Partner berücksichtigt werden. Das Prinzip „Gießkanne“ ist in unseren Augen hier nicht angebracht. Qualität in der Weiterbildung sollte unserer Meinung nach ganz klar im Vordergrund stehen. Quantität wird nicht das bringen, was der Gesetzgeber als Ergebnis der Regulierung sehen will.

Gibt es eigene Weiterbildungsangebote, wenn ja in welcher Form?

Wir werden, neben vielen regionalen Präsenzschulung vor Ort, natürlich auch weiterhin entsprechende Online-Schulungen anbieten. Es finden im Weiteren Fachtagungen, sogenannte „Praxistage“ und natürlich unsere „Touren“ im Frühjahr bzw. Herbst statt (Invers-Investment-Tour im Frühjahr und im Spätsommer/Herbst die große Invers-Roadshow). Kooperationen mit Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen/Plattformen sind geplant bzw. schon aktiv. Im Aufbau befindet sich zum Beispiel gerade eine sehr interessante Kooperation mit einem renommierten Anbieter für Weiterbildung. Wir sind überzeugt, dass Invers den Grundstein zur Weiterbildung von Versicherungsmaklern schon vor vielen Jahren gelegt hat und jetzt „nur“ auf die aktuellen Gegebenheiten anpassen muss. Die Invers-Partner verlassen sich seit vielen Jahren auf unsere Unterstützung im Bereich Weiterbildung und diese werden wir selbstverständlich weiter ausbauen.

Versicherungsvermittler haben uns gegenüber kritisiert, dass sie hohe Qualifikationsanforderungen erfüllen müssen, andere hingegen nicht. Weder die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen müssen nachweisen, dass sie kompetent in Sachen Versicherungen sind, noch Call-Center-Mitarbeiter großer Onlinemakler, Verbraucherverbände oder Tippgeber. Herrscht hier eine Ungleichbehandlung vor? Wenn ja: Sollte dagegen vorgegangen werden?

Unserer Meinung nach üben Mitarbeiter von Verbraucherzentralen/Verbraucherverbänden im Sinne des Gesetzes die Funktion eines Versicherungsberaters aus, wenn sie zu Versicherungen beraten. Die Tätigkeitsregeln hierfür sind im Gesetz festgeschrieben. Call-Center-Mitarbeiter großer Onlinemakler sind letztlich Mitarbeiter eines Versicherungsmaklers. Wenn die tatsächliche Tätigkeit der Call-Center-Mitarbeiter sich auch auf den Verkauf/die Beratung zu Versicherungen erstreckt, dann sind auch hier die entsprechenden gesetzlichen Regelungen anzuwenden.

Derzeit scheint es aber so, dass wohl erst ein paar Haftungsfälle vor Gericht entschieden werden müssen und letztlich die mit den Verfahren befassten Richter über den Status der Vorgenannten entscheiden. Dies gilt auch für das leidige Thema Tippgeber. Insgesamt sind wir überzeugt, dass Kunden sich zukünftig Berater suchen, bei denen sie fair und fachlich korrekt beraten werden.

Was halten Sie von der Brancheninitiative „gut beraten“?

Es wurde in der Vergangenheit häufig der Eindruck erweckt, dass die Initiative „gut beraten“ das IDD-Maß aller Dinge sein wird. Invers hatte in diesem Zusammenhang stets darauf hingewiesen, dass dies nach EU-Recht nicht der Fall sein kann und auch nicht sein wird (zum Beispiel die Mitnahme von vor Inkrafttreten des Gesetzes erworbenen Weiterbildungspunkten in die gesetzliche Wirkung hinein). Im Weiteren handelt es sich bei „gut beraten“ um eine Initiative der Versicherer. Wir sagen nicht, dass das schlecht ist, jedoch muss sich u.E. jeder ungebundene Berater die Frage stellen, ob das sein Weg ist. Invers hält es hier mit einem alten Sprichwort: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Fest steht: Das neue Gesetz lässt jedem Versicherungsmakler die Möglichkeit selbstverantwortlich zu entscheiden, mit welchen Weiterbildungsanbietern er sich am ehesten identifizieren kann.

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Die Fragen stellte Mirko Wenig