Ulrich Neumann: Hier verweise auf die KMU-Studie aus unserem Hause. Aber auch: Deutschland ist ein Land mit über 3 Millionen mittelständigen Unternehmen, die im Handel, Handwerk und im Bereich Dienstleistungen stark aufgestellt sind. Insbesondere wachsen Dienstleistungsbereiche besonders stark in den letzten Jahren. Neue Risiken wie Cyber und Risiken, die sich aus dem Umfeld des Datenschutzes ergeben, haben ein großes Wachstumspotential, da hier noch eine massive Unterdeckung besteht.

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Der zu versichernde Wert eines Unternehmens kann sich schnell ändern: der Umsatz steigt oder sinkt, man stellt zusätzliche Mitarbeiter ein, findet Vertriebspartner etc. In welchen Situationen sollten Unternehmen ihren Versicherungsschutz überprüfen - und wie oft?

Auf jeden Fall immer vor Investitionen oder Veränderungen im Betrieb, beispielsweise bei Produktionsablauf, Warensortiment oder Tätigkeitsfeld. Regelmäßige Gespräche sollten vor Ort geführt werden - die Nutzung digitaler Medien kann die Kommunikation für alle Parteien erleichtern.

Viele Menschen verkaufen im Internet Produkte, die sie teils als Hobby herstellen, etwa Kleidung oder Selbstgebasteltes. Ab wann braucht man eigentlich eine Gewerbehaftpflicht oder eine andere Absicherung für Unternehmen?

Im Prinzip immer! Eine „Untergrenze“ oder etwas ähnliches gibt es nicht, es ist gerade für diese Zielgruppe nicht so einfach das Risiko zu vermeiden, dass beispielsweise ein Produkt immer zum vorgesehen Zweck verwendet wird. Daraus können Schadenersatzansprüche - bspw. Personenschäden - entstehen, mit denen der Unternehmer sich im In- oder auch Ausland auseinandersetzen muss. Die Betriebshaftpflicht hilft bereits bei der Prüfung der Haftungsansprüche, wehrt diese dann gegebenenfalls ab oder leistet eine Entschädigung.

Sie haben gemeinsam mit der Debeka, Barmenia, HUK-COBURG und Die Stuttgarter das Rentenwerk ins Leben gerufen, um das Tarifpartnermodell nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz anbieten zu können. Die Bundesregierung will damit Betriebsrenten auch in KMU besser fördern. Können Sie berichten, wie hier der Stand ist? Mein persönlicher Eindruck: bisher tut sich noch nicht viel beim neuen Durchführungsweg der Betriebsrenten.

Es ist richtig, dass es aktuell noch keine Versorgungswerke gibt, die nach dem neuen Sozialpartnermodell ausgestaltet sind. Hier sind die Sozialpartner, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gefragt, entsprechende tarifvertragliche Regelungen miteinander zu verhandeln und schlussendlich auch zu vereinbaren. Es ist jedoch nicht verwunderlich, dass einige Monate nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes die Sozialpartner in diesem Bereich noch keine Tarifabschlüsse erzielt haben. Der Erfahrung nach muss das Thema Altersversorgung - neben zahlreichen anderen wichtigen Themen - in den Tarifrunden eine so bedeutsame Rolle spielen, dass es letztlich auch zu neuen tarifvertraglichen Regelung in der Altersversorgung kommt. Die Neugestaltung komplexer Versorgungswerke (z.B. im Bereich der Metall- oder Chemierente) erfordert erfahrungsgemäß einiges an Zeit und intensiver Arbeit. Wir wissen aber, dass es in verschiedenen Tarifbereichen großes Interesse an dem Sozialpartnermodell gibt und auch einige Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände hierzu bereits in Gesprächen stehen.

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Das Rentenwerk kann hier mit der Expertise von fünf großen Versicherungsvereinen punkten. Das Produktkonzept des Rentenwerks ist meines Erachtens transparent und fair. Denn unseren Kunden stehen die Erträge zu, die nach Abzug von Kosten und optionalem Versicherungsschutz erwirtschaftet werden. Damit unterscheidet sich Das Rentenwerk grundsätzlich von klassischen Versicherungen und auch manchem Pensionsfonds. Wir sind daher überzeugt, dass das Rentenwerk eine bedeutende Rolle bei der Ausgestaltung von Sozialpartnermodellen spielen wird.

Die Fragen stellte Mirko Wenig

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