Wenn Verbraucher Ärger mit ihrem Versicherer haben, können sie sich schriftlich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren. So sieht es Artikel 4b des Gesetzes über die Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) vor. Dabei prüft die Aufsichtsbehörde vor allem, ob aufsichtsrechtliche Regeln verletzt wurden. Verbindlich entscheiden kann sie die Fälle nicht: Das ist Aufgabe von Gerichten.

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Für das Jahr 2017 gibt es eine gute Nachricht: Weniger Menschen sahen sich veranlasst, Beschwerde über ihren Versicherer einzureichen. Zählte die BaFin 2016 noch 7.985 Beschwerden, so sank diese Zahl im letzten Jahr auf 7.367 Eingaben: ein Rückgang um 7,74 Prozent. Das berichtet die BaFin im aktuellen Jahresbericht 2017, der vor wenigen Tagen vorgestellt wurde.

Dieselgate beschäftigt seltener die Versicherungsaufsicht

Häufigste Beschwerdegrund war, dass der Versicherte mit der Art der Schadenbearbeitung nicht einverstanden gewesen ist oder sich diese verzögert hatte, so dass der Versicherer vermeintlich nicht schnell genug den Schaden regulierte. Hierauf bezogen sich 1.240 Beschwerden. Die Höhe der Versicherungsleistung betraf 918 Eingaben. Deckungsfragen waren dritthäufigster Beschwerdegrund: etwa, wenn der Versicherte eine Leistung abgelehnt hatte, weil sie angeblich laut Vertrag nicht vom Versicherungsschutz gedeckt gewesen sei.

Beschwerdezahlen: Eingaben je Versicherungszweig seit 2013. Quelle: BaFin Jahresbericht 2017

Laut BaFin gibt es einen sehr konkreten Grund, weshalb die Beschwerden insgesamt zurückgingen: So hätten sich weniger Kunden 2017 veranlasst gesehen, ihren Rechtsschutzversicherer aufgrund des Dieselgate-Skandals zu belangen. 2016 hatten sich hierzu noch viele Fahrzeughalter bei der BaFin beschwert.

Der Hintergrund: 2015 war bekannt geworden, dass der Autohersteller VW hunderttausende Diesel-Besitzer mit zu niedrigen Abgaswerten getäuscht hatte. Eine Abschalteinrichtung sorgte dafür, dass geschönte Werte ausgewiesen wurden. Viele Fahrzeughalter wollten auf Schadensersatz klagen. Zunächst weigerten sich die Versicherer, die Prozesskosten zu übernehmen. Sie beriefen sich dabei auf die fehlenden Erfolgsaussichten, weil VW zugesagt hatte, die Autos nachzurüsten. Mittlerweile kommen die Versicherer in der Regel für die Kosten auf, weil VW in erstinstanzlichen Urteilen Niederlagen gegen geschädigte Fahrer einstecken musste (der Versicherungsbote berichtete).

Beschwerden bei BaFin sinken seit Jahren deutlich

Grundsätzlich zeigt aber der Langzeittrend bei den BaFin-Beschwerden über Versicherer eine positive Tendenz. So sank das Beschwerdeaufkommen auch in den Jahren zuvor teils deutlich. Noch im Jahr 2013 gingen 10.868 Beschwerden bei der BaFin ein: Das waren fast 48 Prozent mehr als im letzten Jahr. Die Erfolgsaussichten für die Verbraucher sind gut. Fast jeder dritte Eintrag (32 Prozent) endete 2017 mit einem Erfolg für den Einsender, berichtet die BaFin.

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Bei den Zahlen gilt es zu bedenken, dass es mit dem Versicherungsombudsmann Günter Hirsch sowie dem PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann zwei weitere Schlichtungsstellen für die Versicherungswirtschaft gibt. So lag die Zahl der Schlichtungsanträge, die 2017 beim PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann eingingen, bei 6.708 – das waren 624 bzw. 10,3 Prozent mehr Anträge als noch 2016. Bei Versicherungsombudsmann Günter Hirsch sind im Berichtsjahr 2016 insgesamt 14.659 zulässige Beschwerden eingegangen: Aktuellere Zahlen liegen hier derzeit nicht vor.

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