Zudem werden die Finanzinstitute zu Prognosen verpflichtet, wie erhaltene und ausgekehrte Provisionen die Qualität der Anlageberatung im kommenden Geschäftsjahr verbessern sollen. Anders als bei den fortlaufend zu führenden Verzeichnissen kann dies mittels Schätzungen erfolgen. In der Summe müssen Finanzdienstleister nun deutlicher ausweisen, weshalb sie überhaupt Zuwendungen wie Provisionen zahlen - und ob dies dem Kunden nützt.

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Ebenfalls genauer definiert wird mit dem Rundschreiben, wie Banken die Zielmärkte für ihre Finanzprodukte definieren müssen. Auch dazu sind die Geldhäuser verpflichtet, um zu verhindern, dass Verbrauchern unpassende Geldanlagen aufgeschwatzt werden. Die neue Pflicht beinhaltet eine Analyse des Kundenstammes. “Zu diesem Zweck sind alle Informationen heranzuziehen, die aus Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen zur Verfügung stehen und für die Zielmarktbestimmung als nützlich anzusehen sind”, heißt es nun zur Definition der Zielmärkte.

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