Zum 25.05.2018 wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland wirksam. Mit dieser Verordnung wird in der Europäischen Union neu geregelt, wie Unternehmen und öffentliche Stellen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen - und wie diese Daten zu schützen sind.

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Eine der drängendsten Fragen für Makler war es, ob und unter welchen Voraussetzungen Maklerbüros einen Datenschutz-Beauftragten installieren müssen. Der Vermittler-Verband AfW hatte dazu eine Umfrage unter den Bundesländern gestartet, um Klarheit zu schaffen. „Wir halten es grundsätzlich für nicht erforderlich, dass ein durchschnittlich aufgestelltes Versicherungsmakler-Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern einen Datenschutz-Beauftragten bestellt“, erklärtte Norman Wirth, Fachanwalt und Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Bei ihrem zweiten Treffen haben sich die Datenschutz-Fachleute von insgesamt zehn Maklerpools in München getroffen. Ziel der Zusammenkunft sei es einen brancheneinheitlichen datenschutzkonformen Standards zu schaffen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools gebe es mehrere Varianten, die rechtlich korrekt seien. Dies hänge aber prinzipiell von der gegebenen Zusammenarbeit zwischen Maklern und dem jeweiligen Pool ab. Eine einheitliche, standardisierte Aussage dazu sei indes nicht möglich. „Zu 100 % perfekte Lösungen wird es bei der Umsetzung dieses komplexen Gesetzes sicherlich in keinem Unternehmen - auch in anderen Branchen – geben können. Viele Punkte sind auch noch unklar und es wird in Einzelfragen in Zukunft vielleicht auch zu Änderungen in der rechtlichen Bewertung kommen. Aber eines ist allen Beteiligten klar: Nichts tun ist keine Option.“, sagte Wirth.

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Einigkeit herrschte dabei, dass Makler im Rahmen der Vorschriften des Datenschutzes eine Einwilligung der Kunden einholen müssen. Die Pools arbeiten aktuell daran entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dazu haben sich die Beteiligten darauf geeinigt eine einheitliche Einwilligungserklärung zu schaffen. Der Verband solle diesen erarbeiten. Anschließend solle das Schreiben als Branchenstandard etabliert werden. Hierbei sollen auch Partnerschaften mit weiteren Marktteilnehmer gesucht werden.

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