Seit dem 1. Januar 2015 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, wenn der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent nicht ausreicht. So wollte der Gesetzgeber einen größeren Wettbewerb unter den Kassen schaffen. Zur Zeit müssen die Arbeitnehmer dieses Prämienplus allein stemmen: die Arbeitgeber werden mit maximal 7,3 Prozent Beitrag vom Bruttolohn zur Kasse gebeten.

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Wie aber wirkt es sich auf die Mitgliederzahl aus, wenn die Krankenkassen einen hohen Zusatzbeitrag verlangen? Dies wollte das Onlineportal krankenkassen.net ermitteln und hat sich angeschaut, wie sich die Mitgliederzahlen bei den Kassen entwickelt haben, die ihre Zusatzbeiträge deutlicher als der Kassenschnitt angehoben haben. Grundlage hierfür waren die Jahresrechnungsergebnisse, die jede Kasse laut Sozialgesetzbuch vorlegen muss (§305b SGB V).

Unter die Lupe genommen wurde dabei die Mitgliederzahl zu den Stichtagen 01.01.2015 bis 01.01.2017. Zu bedenken ist hierbei, dass es auch andere Ursachen für Fluktuation gibt: zum Beispiel, weil Versicherte schlicht versterben. Wenn eine Krankenversicherung viele ältere Menschen als Mitglied hat, kann dies gar eine Hauptursache für schwindende Mitgliederzahlen sein.

DAK verliert - aber nicht deutlich

Der größte Anbieter mit einem hohen Zusatzbeitrag ist aktuell die DAK Gesundheit. Der angeschlagene Versicherer kündete im Jahr 2016 nicht nur an, dass er 1.600 von 11.000 Vollzeitstellen streichen will. Die Ersatzkasse erhebt seit dem 1.Januar 2016 auch einen Zusatzbeitrag von 1,50 Prozent und zählt somit zu den teuersten Anbietern. Zum Vergleich: Der Marktführer Techniker Krankenkasse mit mehr als zehn Millionen Mitgliedern verlangt aktuell 0,9 Prozent Zusatzbeitrag (der Versicherungsbote berichtete).

Laut krankenkassen.net schlug sich der hohe Beitragszahl auch bei den Mitgliedern nieder. Die DAK verlor zwischen 2015 und 2017 genau 123.880 Versicherte. Dieser Schwund muss aber im Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitglieder gesehen werden: Die Mitgliederzahl schrumpfte demnach um 2,51 Prozent. Dass der Ersatzkasse die Mitglieder nicht in Scharen wegliefen, liegt vermutlich auch am Leistungskatalog des Versicherers. So bietet die DAK etwa spezielle Programme für chronisch Kranke wie Diabetiker und die Möglichkeit, sich online Arzttermine zu besorgen.

BKK Pfalz verlor jeden siebten Versicherten

Weit drastischer sieht es da bei der BKK Pfalz aus. 2015 musste die Betriebskrankenkasse einen Zusatzbeitrag von 1,20 Prozent einführen, den sie ein Jahr später gar auf 1,40 Prozent anhob. Zwischen 2015 und 2017 verlor die BKK fast jedes siebte Mitglied: Die Versichertenzahl sank um 15,15 Prozent bzw. um 25.034 Versicherte. Das ist anteilig zur Gesamtzahl Minusrekord!

In absoluten Zahlen verlor ebenfalls die IKK Classic deutlich, die zwischenzeitlich 1,40 Prozent Zusatzbeitrag berechnete. Hier betrug das Minus binnen zwei Jahren 40.933 Mitglieder, was aber ebenfalls mit Blick auf die Größe verkraftbar ist: Insgesamt knapp 2,7 Millionen Versicherte zählt die Innungskrankenkasse mit Sitz in Dresden (-1,53 Prozent). Die IKK hat angekündigt, ihren Zusatzbeitrag ab 1. Mai 2018 um 0,2 Prozentpunkte zu senken und verlangt dann 1,2 Prozent.

Bei der Barmer GEK schrumpfte der Mitgliederbestand um 27.016 Versicherte, was aber bei 9,4 Millionen Mitgliedern ebenfalls kaum ins Gewicht fällt (-0,40 Prozent). Die Deutsche BKK verlor 27.937 Versicherte und damit 3,11 Prozent zum Gesamtbestand. Weitere Zahlen können bei krankenkassen.net eingesehen werden.

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Die Bundesregierung will künftig zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassen-Beiträge zurückkehren: Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) sollen die Prämien wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen werden, folglich auch die Zusatzbeiträge. Zusätzlich hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt, einen Teil der Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen abzuschmelzen. So sollen die Beitragszahler jährlich um acht Milliarden Euro entlastet werden. Der entsprechende Referentenentwurf für das Gesetz ist auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums einsehbar.

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