Der GDV fordert deshalb, dass auch Honorarberater mit dem Geld einstehen, welches sie für den Vertragsabschluss erhalten. Es müsse eine "vergleichbare Regelung zur Stornohaftung wie in § 49 VAG" eingeführt werden, sagt ein Sprecher dem "Versicherungsmagazin". Und weiter: "Der Kunde sollte einen Anteil seines gezahlten Honorars zurückerhalten, wenn er den Versicherungsvertrag bereits nach kurzer Laufzeit wieder kündigt". Hierbei geht es nicht nur um die Frage, ob die Vertriebswege gleich behandelt werden. Es geht auch um Verbraucherschutz.

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"Finanzmarktwächter kritisieren das von ihnen favorisierte Modell"

Die Prisma Life weist in einer Stellungnahme die Anschuldigungen zurück. In einem Pressetext wird eine "Falschdarstellung" durch die Finanzmarktwächter beklagt. Und die Liechtensteiner geben der Verbraucherorganisation sogar eine besondere Spitze mit: Sie selbst würden doch solchen Modellen das Wort reden.

„Die Marktwächter beschuldigen die PrismaLife hoher Kostenstrukturen, ohne dass dies etwas mit unseren aktuellen Angeboten zu tun hätte“, sagt Rainer Overbeck, Leiter Produktmanagement und Marketing der PrismaLife. „Im Grunde kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg das von ihr selbst favorisierte Modell einer Trennung von Produkt und Beratung.“

„Durch strikte Trennung unserer Vorsorgeverträge von den Beratungsvergütungen des Vermittlers stellen wir gerade sicher, dass die Höhe der Vertragskosten für den Kunden in Euro und Cent ganz explizit erkennbar ist“, erläutert Overbeck. „„Die Höhe der Vergütung wird dagegen zwischen Vermittler und Kunde festgelegt. Alle der PrismaLife bekannten Regelungen weisen diese sehr transparent aus."

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Zudem verwehrt sich die Prisma Life gegen die Behauptung, die Afa sei "eine Vertriebsagentur der Prisma Life", wie dies die Finanzmarktwächter behaupten. "Vielmehr handelt es um einen Mehrfachagenten als einen von vielen Vertriebspartnern mit einem Angebot von Finanz- und Versicherungslösungen mehrerer renommierter Gesellschaften". Die Produkte der PrismaLife ließen eine variable Vergütung zu, der Vermittler lege die Höhe der Abschluss- und Betreuungskosten selbst fest, teilen die Liechtensteiner mit.

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