Die Allianz will auf dem deutschen Markt künftig in allen Sparten Honorartarife anbieten, die auch von Versicherungsmaklern genutzt werden können. Das bestätigte eine Konzernsprecherin auf Anfrage des Versicherungsboten. Neu ist hierbei, dass nun auch die Allianz Private Krankenversicherungs-AG nettoisierte Tarifmodelle bereitstellen will. In den Sparten Sach und Leben ist Deutschlands Branchenprimus bereits seit mehreren Jahren mit Nettotarifen am Markt.

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“Im Laufe des Jahres Angebote in allen Sparten“

„Die Allianz wird voraussichtlich im Laufe des Jahres für alle Sparten Angebote vorhalten, die den gesetzlichen Vorgaben für die Honorarberatung entsprechen“, berichtete die Allianz-Sprecherin. Sie betonte, dass diese Tarife auch Versicherungsmaklern offen stünden.

Hintergrund ist das neue IDD-Umsetzungsgesetz, das zum 23. Februar in Kraft getreten ist und fortan in Deutschland regeln soll, was im Versicherungsvertrieb erlaubt ist und was nicht. Es lässt auch Versicherungsmaklern Wahlfreiheit, wie sich sich vergüten lassen wollen. Sie können sich sowohl vom Versicherer in Form einer Courtage bezahlen lassen - oder alternativ direkt vom Kunden ein Honorar verlangen.

Allerdings bleibt es den Versicherern auch fortan freigestellt, ob sie entsprechende Tarife für die Honorarberatung bzw. -vermittlung bereithalten. Einen entsprechenden Zwang schreibt der Gesetzgeber nicht vor (der Versicherungsbote berichtete). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert hier eine Verschärfung: Versicherer sollen verpflichtet werden, auch Honorarpolicen anzubieten.

"Entsprechende Anfragen prüfen wir im Einzelfall"

“Die gesetzlichen Bestimmungen sehen neben der courtagebasierten Vermittlung von Versicherungsverträgen durch Makler auch vor, dass Makler ihre Kunden gegen Honorar beraten und Versicherungsverträge vermitteln dürfen“, erklärte die Sprecherin. „Entsprechende Anfragen von Maklern nach Angeboten zu Honorartarifen prüfen wir im Einzelfall und stellen gegebenenfalls entsprechende Angebote bereit.“ Seitdem das IDD-Gesetz wirksam wurde, hätten Versicherungsmakler bereits vereinzelt Honorartarife angefragt, berichtet die Sprecherin weiter.

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Bei einer Vermittlung gegen Honorar lässt sich der Versicherungsfachmann nicht direkt vom Versicherer in Form einer Provision oder Courtage vergüten, die in das Produkt eingepreist ist. Stattdessen vereinbart er mit seinem Kunden ein bestimmtes Honorar für seine Beratung, in der Regel nach einem festen Stundensatz oder einer vorab vereinbarten Pauschale. Verbraucherschützer erhoffen sich dadurch mehr Transparenz im Versicherungsvertrieb. Zum einen weiß der Kunde genau, wie viel er für die Beratung bezahlt hat, während bei Provisionen die Kosten im Produkt versteckt sind. Auch sollen Fehlanreize beseitigt werden, dass Vermittler ihren Kunden nur deshalb einen bestimmten Vertrag empfehlen, weil der Versicherer eine besonders hohe Vergütung zahlt.

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