Die Quote der Schlichtungen, in denen eine Einigung zwischen den beiden Streitparteien möglich war, lag bei knapp über 27 Prozent. Etwas mehr als jeder vierte Streit konnte also erfolgreich beigelegt werden. Die durchschnittliche Dauer eines Schlichtungsverfahrens betrug 19,5 Wochen, heißt es in dem Tätigkeitsbericht.

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Ansprüche verjähren in Zeit der Streitschlichtung nicht

Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine offiziell von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, wenn Versicherte Ärger mit ihrem PKV-Anbieter haben. Das Gute daran: Die Schlichtungsstelle arbeitet für Verbraucher kostenfrei. Selbst wenn der Ombudsmann eine Beschwerde zurückweist, muss der Kunde keine hohen Verfahrenskosten zahlen, wie dies bei einem Gerichtsprozess der Fall wäre. Auch ist die Verjährung eines Rechtsstreits in der Zeit des Schlichtungsverfahrens gehemmt. Der Verbraucher kann danach immer noch klagen, wenn er mit dem Schlichtspruch des Ombudsmanns unzufrieden ist.

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