Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) trat 2014 in Kraft – und war mit der klaren Absicht verbunden, die Abschlusskosten bei Leben-Policen im Sinne der Sparer deutlich zu senken. Seitdem dürfen Lebensversicherer beim Zillmern nur noch 2,5 Prozent der Beitragssumme als Vertriebs- und Abschlusskosten bilanziell geltend machen statt -wie zuvor- 4,0 Prozent. Doch nun müssen die Vermittler erneut einen Provisionsdeckel fürchten, weil Politik und Versicherungsaufsicht noch immer mit der Höhe der Kosten unzufrieden sind.

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Provisionsdeckel durch die Hintertür?

Laut Rechtsanwalt Norman Wirth könnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Provisionsdeckel durch die Hintertür einführen. Dies berichtete Wirth laut „Fonds professionell“ auf dem 14. Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverbandes am Mittwoch in Berlin.

Demnach hätten BaFin-Beamte bei einem Treffen mit Finanzverbänden die Meinung geäußert, dass die Provisionen zur Wahrung des Kundeninteresses nicht übermäßig hoch sein dürfen. Während Abschlussvergütungen bis zu einem Richtwert von 25 Promille der Beitragssumme in Ordnung seien, würden mehr als 40 Promille gegen das Kundeninteresse verstoßen.

Kommen könnte der Provisionsdeckel über eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Genauer gesagt des Paragraphen 48a, der mit dem IDD-Umsetzungsgesetz teils abgeändert wurde. Ein entsprechendes Rundschreiben könnte hier die Provisionen entsprechend begrenzen.

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Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der BaFin, hatte bereits bei der Jahrespressekonferenz am 09. Mai angekündigt, dass er mit dem IDD-Umsetzungsgesetz auch Provisionszahlungen "neu bewerten" wolle. Ziel sei mehr Transparenz und Klarheit bei den Abschlussvergütungen.

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