Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand beim Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), hält es für wahrscheinlich, dass der Gesetzgeber nach der Bundestagswahl eine Obergrenze für Provisionen und Courtagen in der Leben-Sparte einführt.

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„Bis zur Bundestagswahl werden Sie kaum von Problemen in der Lebensversicherer lesen“, sagte der promovierte Jurist beim Norddeutschen Versicherungstag in Hamburg laut procontra-online. Das werde sich nach der Wahl allerdings ändern. Dann sei mit einer Deckelung der laufenden Vergütung zu rechnen, bestenfalls bei 25 Promille. Jenssen selbst berief sich auf Rückmeldungen aus der Politik, wollte aber keine Namen nennen.

Jenssen steht mit seiner Einschätzung nicht alleine da. Im März hatte bereits der Branchendienst „Versicherungsmonitor“ berichtet, dass auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Arbeitsgruppe für einen möglichen Provisionsdeckel einrichten wolle. Damit wollen die Versicherer einer weiteren Verschärfung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) vorgreifen, falls die Politik den jetzigen Ergebnissen der Regeln unzufrieden sei (der Versicherungsbote berichtete).

„Was hindert die DVAG daran, Versicherungsberater zu werden?“

Erklärtes Ziel des Lebensversicherungsreformgesetzes war es, die Abschluss- und Vertriebskosten bei Leben-Verträgen im Sinne der Kunden zu senken. Einen ersten Deckel für die Lebensversicherer bestimmt das LVRG seit 2014 lediglich steuerlich, indem die Unternehmen nur noch 2,5 Prozent der Beitragssumme von Leben- oder Rentenpolicen als Kosten geltend machen können.

Doch die Lebensversicherer stellen weiterhin für Abschluss und Vertrieb vielen Kunden rund 4,0 Prozent der Beitragssumme in Rechnung. Einige große Vertriebe zahlen nach wie vor höhere Provisionen von fünf Prozent und mehr. Fraglich ist allerdings auch, ob die Versicherer Einsparungen bei den Provisionen tatsächlich an ihre Kunden weitergeben oder dies in die eigene Tasche stecken.

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Eine Reaktion auf den Provisionsdeckel könnte dann darin bestehen, dass zum Beispiel Strukturvertriebe plötzlich die Vorteile der Versicherungsberatung für sich entdecken. Nicht ohne Grund, hat der Gesetzgeber doch das IDD-Umsetzungsgesetz mit einigen Vorteilen für Berater ausgestattet, die sich per Honorar vergüten lassen: zum Beispiel, dass ihnen keine Stornohaftungszeiten auferlegt sind. "Was hindert zum Beispiel die DVAG daran, Versicherungsberater zu werden?", fragt Jenssen.

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