Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wurde kürzlich verabschiedet und hat zukünftig große Auswirkungen auf die Vermittlungsprovisionen. Die künftige Provisionshöhe wird aktuell durch die Assekuranz sondiert. Nach jetzigem Stand dürften sich bei den großen Anbietern unterm Strich keine finanziellen Einbußen für die Vermittler ergeben. Jedoch ist mit neuen Provisionsmodellen zu rechnen, im Rahmen derer die Courtage über einen längeren Zeitraum ausbezahlt wird. Dies ergab eine Umfrage des Onlineportals Fonds professionell unter Lebensversicherungen.

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Für die Zillmerung bei Lebensversicherungspolicen sieht das LVRG eine Höchstgrenze von 25 Promille der Prämien ab dem kommenden Jahr vor. In der Bilanz kann der Versicherer somit von ursprünglich 4,0 Prozent nur noch 2,5 Prozent der Beitragssumme als Vertriebs- und Abschlusskosten geltend machen. Eine Deckelung der Provisionen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Höhere Provisionen können daher von den Versicherern gezahlt werden, sind jedoch aus anderen Töpfen zu nehmen.

Höhere Bestandsprovision bei der Ergo

Die Abschlussprovisionen sollen bei der Ergo nach eigenen Angaben stufenweise geändert werden. Die zentrale Änderung beinhalte dabei die Verteilung der Abschluss- und Bestandsprovisionen. Ein Unternehmenssprecher sagt dazu: "Wenn ein Lebensversicherungsvertrag bis zum vorgesehenen Laufzeitende besteht, gleicht eine höhere Bestandsprovision dann eine geringere Abschlussprovision aus. Bei vorzeitiger Kündigung wäre das nicht der Fall".

Diese Vorgehensweise gehe auf die veränderte Lage im Lebensversicherungsmarkt ein. Neue Altersvorsorgeprodukte bieten den Kunden im Laufe der Jahre mehr Flexibilität, beispielsweise durch Entnahmen, Zuzahlungen oder verschieben des Rentenbeginns. Somit müssten laut der Ergo die Leistungen des Vermittlers über die Laufzeit hinweg vergütet werden. Bislang wurden nur die Leistungen vor dem Vertragsabschluss berücksichtigt.

Allianz will die Courtagen auf die Laufzeit verteilen

Ähnliche Pläne wie bei der Ergo gibt es bei der Allianz. Jürgen Kempen, Leiter Maklerzentralbereich Allianz Lebensversicherung und Allianz Private Krankenversicherung, sagt hierzu: "Von der Tendenz her kann ich mir vorstellen, dass die Abschlussprovisionen und -courtagen künftig bei laufenden Beiträgen stärker als heute über die Laufzeit verteilt werden".

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Stornofrist von fünf auf zehn Jahre erhöhen?

Seit letztem Jahr versucht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Stornofrist von fünf auf zehn Jahren gesetzlich zu erhöhen. Auch im Zuge der neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) aber bislang ohne Erfolg.

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