Versicherungsbote: Sehr geehrter Herr Knoll, am 01.01.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft und komplementiert damit die Pflegereform. Warum sehen Sie die neue Gesetzgebung der Bundesregierung so kritisch?

Anzeige

Herr Stefan M. Knoll: Ganz klar, wer heute pflegebedürftig ist oder es in den nächsten 20 Jahren wird, ist durch PSG II besser abgesichert, als es mit der bisherigen Gesetzeslage der Fall war. Doch gerade darin liegt das Problem. Grundsätzlich stört es mich, wenn die Jahrgänge `55 bis `65, nach der Mütter-Rente und der Rente mit 63 nunmehr mit dem PSG II das dritte Wahlgeschenk erhält. Dabei wissen wir nicht einmal, wie wir die bestehenden Ausgaben des Sozialstaates vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung finanzieren wollen. Wir brauchen ja schon jetzt angeblich die Maut, um die Aufwendungen für die Verkehrsinfrastruktur zu decken, obwohl zwei Drittel der Einnahmen aus dem Straßenverkehr für Soziales Verwendung finden müssen. Damit versündigt sich die Bundesregierung zum dritten Mal an der Generation meiner Kinder.

Sie werfen der Bundesregierung also vor, dass sie sich aus der Verantwortung zieht, doch wo sehen Sie explizite Verbesserungsmöglichkeiten, die demografische Entwicklung ist nun mal so wie sie ist?

Schauen Sie, es geht nicht um Verbesserungsmöglichkeiten, wenn die Herangehensweise des Herrn Gröhe grundsätzlich falsch ist. Es ist ein Skandal, dass der Bundesminister, aus Angst vor einem schlechten Ergebnis bei der nächsten Bundestagswahl, die Bürgerinnen und Bürger im Glauben lässt, dass private Pflegevorsorge, wegen des PSG II, weniger notwendig ist, als dies bisher der Fall war. Das schlimme ist, dass wir tatsächlich einen Rückgang bei der geförderten Pflegeversicherung beobachten und es wird so sein, dass sich der Vertrieb von privaten Pflegezusatzversicherungen mit der Einführung des PSG II nicht verbessern lässt.

Doch grade der Eigenanteil bei der stationären Pflege zwingt aber zur Eigenvorsorge, weil die damit verbundene finanzielle Belastung aus einer Durchschnittsrente nicht finanziert werden kann. Als Folge ist das eventuell vorhandene Einkommen heranzuziehen und wenn dieses nicht reicht, dann haften die Kinder für ihre Eltern.

Was heißt das dann für den Makler in Bezug auf den Vertrieb von privaten Pflegezusatzversicherungen?

Ich sehe die private Pflegezusatzversicherung, als absolute Pflichtversicherung an. Denn egal, ob Sie eine Berufsunfähigkeits- oder private Rentenversicherung abgeschlossen haben, beides hilft nicht, wenn Sie nicht ausreichend für den Pflegefall vorgesorgt haben. Ich verstehe natürlich, wenn die Menschen sich heute noch nicht damit auseinandersetzen möchten, dass Sie ggf. in geraumer Zukunft zum Pflegefall werden. Doch diesen Luxus kann man sich heutzutage nicht mehr leisten.

Schon jetzt wird jede zweite Frau und jeder dritte Mann zum Pflegefall, Tendenz steigend! Es muss also Pflicht der Makler sein, private Pflegezusatzversicherungen zu vermitteln. Denn in meinen Augen ist eine verantwortungsvolle und nachhaltige Altersabsicherung nicht ohne eine private Pflegezusatzversicherung möglich. Ein verantwortungsvoller Makler muss, aufgrund der genannten Gründe, zum Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung raten. Als Unternehmer betone ich in diesem Zusammenhang immer, dass gerade einmal ca. 6 Prozent der Deutschen eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben, einen derart ungesättigten Markt bietet kein anderes Versicherungsprodukt.

Welchen Tipp geben Sie den Maklern mit auf den Weg, um erfolgreich private Pflegezusatzversicherungen zu vermitteln?

Der Makler muss sich über die Zielgruppen bewusst sein, hier benenne ich als außerordentlich wichtig: Frauen und Kinder! Frauen liegt Vorsorge mehr am Herzen als Männern. Nur leider sind Frauen die Leidtragenden des PSG II. Frauen sind durch ihre höhere Lebenserwartung, einer höheren Gefahr der Demenzerkrankung und Pflegebedürftigkeit ausgesetzt. Und eines kommt hinzu, wenn Frauen pflegebedürftig werden sind sie im Alter meist allein und das gemeinsame Ersparte wurde schon für die Pflege des Mannes ausgegeben.

Anzeige

Wir, die Makler und Versicherungsunternehmen, müssen die Frauen in den Fokus unseres Handelns stellen! Kinder sind schutzbedürftiger als alle anderen Bevölkerungsgruppen und wir müssen uns schon heute um ihre Versorgung im Alter kümmern! Die Beiträge für Kinder im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung sind vergleichsweise niedrig. Für Kinder zwischen dem 1. und 10. Lebensjahr zahlen die Eltern nie mehr als 10 € im Monat. Da sollten alle Makler und auch Eltern erkennen, dass es sich um eine Pflichtversicherung für Kinder handelt!

Anzeige