In Bayern kündigt sich ein bizarrer Rechtsstreit an. Die Versicherungskammer Bayern, mit 6.900 Mitarbeitern größter öffentlicher Versicherer Deutschlands, hat vor dem Landgericht München Klage gegen die Versicherungsgruppe „die Bayerische“ eingereicht: ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, mit knapp 500 Mitarbeitern deutlich kleiner. Dies bestätigte ein Sprecher des öffentlichen Versicherers gegenüber dem Finanzportal „finanzen.net“. Vor Gericht soll nun geklärt werden, ob aufgrund des Namens eine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Versicherern bestehe.

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"die Bayerische" heißt erst seit 2012 so: Öffentlicher Versicherer beklagt Verwechslungsgefahr

Zur Vorgeschichte: im Jahr 2012 hatten sich die nun verklagten Ex-„Bayerische Beamten Versicherungen“ (BBV) einen neuen, knackigeren Namen gegeben und in „die Bayerische“ umbenannt. In der zugehörigen Markenkampagne setzten die Münchener bewusst auf Herkunft und Lokalkolorit: "Versichert nach dem Reinheitsgebot", so lautet seitdem der dazugehörige Slogan.

Eine clevere Kampagne, wurde doch das Reinheitsgebot für das Bier, des Deutschen liebsten Getränks, im Jahr 1516 in die bayerische Verfassung geschrieben. Es war eines der ersten Verbraucherschutz-Gesetze überhaupt. Das Herz der Bayerischen, also des kleineren Versicherers, schlägt in blau-weiß. Die Ursprünge des Versicherers reichen bis ins Jahr 1858 zurück. Doch diese Umbenennung stößt dem Konkurrenten nun sauer auf.

Denn auch die nun klagende Versicherungskammer Bayern kann eine tiefe Verwurzelung in Bayern vorweisen: sie existiert sogar etwas länger. Im Jahre 1811 wurde der erste Vorläufer des Konzerns gegründet. Es war das Jahr, in dem Johann Wolfgang von Goethe seine Arbeit an der Autobiographie „Dichtung und Wahrheit“ begann. Und der öffentliche Assekuradeur beansprucht den Namen schon aufgrund der bloßen Größe für sich. Der Versicherer ist Marktführer in Bayern und der Pfalz: auch wegen seiner rund 4.000 Filialen.

Wenn die Kunden von „der Bayerischen“ gesprochen hätten, so sei damit stets die Versicherungskammer Bayern gemeint gewesen, argumentiert der große Versicherer nun. Schließlich habe man bis zu einer Umbenennung im Jahr 1995 jahrzehntelang „Bayerische Versicherungskammer“ geheißen. Man beruft sich also darauf, mit dem Namen schlicht zuerst dagewesen zu sein.

Gericht soll zunächst Verwechlungsgefahr klären

Nun will die Versicherungskammer Bayern zunächst juristisch untersuchen lassen, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr mit dem Konkurrenten „die Bayerische“ besteht. Externe Marktforschungen hätten ergeben, dass es wegen des Markenauftritts der ‚Bayerischen’ zu verstärkten Irritationen bei Kunden und anderen Marktteilnehmern komme, begründete ein Sprecher gegenüber finanzen.net die Klage. „Wir wollen diese Frage nun von unabhängiger Seite klären lassen“, erklärte er weiter.

Offen bleibt, wie die Versicherungskammer nach einem positiven Urteil verfahren will. Möglich wäre der Versuch eines Verbots von Markenname und Logo der Bayerischen (ein scherenschnittartiger Löwenkopf).

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Ein Sprecher der „Bayerischen“ erklärte: „Wir halten die Vorwürfe für ungerechtfertigt und werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um sie abzuwehren.“ Es sei unverständlich, dass die VKB erst vier Jahre nach der Umbenennung aktiv werde. Der Sprecher sagte weiter, möglicherweise störe sich die VKB daran, dass „Die Bayerische“ seit einigen Wochen der Trikotsponsor des Fußball-Zweitligisten TSV 1860 München sei und dadurch mehr öffentliche Aufmerksamkeit erhalte. Nicht unter dem Rechtsstreit leiden soll die gute Zusammenarbeit beider Versicherer: "Die Bayerische" vertreibt private Krankenversicherungen der VKB.

finanzen.net

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