Herr Regnery, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GDV-Kodex notwendig?

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HDI unterstützt seit Beginn die Zielsetzung des GDV und hat sich aktiv an der Entwicklung des Verhaltenskodex beteiligt. Der Beitritt der HDI Gesellschaften (HDI Versicherung AG und HDI Lebensversicherung AG) ist in 2014 erfolgt. Für HDI gilt daher die Aussage des GDV:

„Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich mit seinem Verhaltenskodex für den Vertrieb das Ziel gesetzt, die Interessen der Kunden verstärkt in den Blickpunkt zu rücken und die hohe Qualität der Kundenberatung und der Produkte weiter zu verbessern. Der Verhaltenskodex soll das Bewusstsein der Versicherungsunternehmen und Vermittler für die Verbraucherinteressen weiter schärfen und zugleich Vertriebspraktiken unterbinden, die den Belangen der Kunden widersprechen. Mit seinen elf Leitsätzen setzt der Verhaltenskodex den Rahmen für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung von Versicherungsprodukten.“

Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?

In den letzten Jahren hat sich Berichterstattung zum Verbraucherschutz deutlich ausgeweitet. Viele Themen des GDV-Verhaltenskodex sind einem breiten Kundenkreis bekannt (u. a. Beratung, Produkttransparenz, Qualifikation). Verbesserungen aus Kundensicht werden wahrgenommen – wobei sie beim Kunden nicht notwendigerweise mit dem Schlagwort GDV-Verhaltenskodex verbunden sind.

Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?

HDI befürwortet nachdrücklich das Ziel einer Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die im GDV-Verhaltenskodex genannten Maßnahmen sind zwar mit hohem operativen Aufwand für Versicherungsunternehmen und Vermittler verbunden, gehen aber in die richtige Richtung, da sie Glaubwürdigkeit und Qualitätsansprüche der Branche nachhaltig stärken. Wesentliche Themen, die durch die zum Jahresende 2015 verabschiedete „Insurance Distribution Directive“ (IDD) zukünftig rechtlich verpflichtend werden, wurden durch die Verhaltensregeln des GDV schon frühzeitig angegangen.

Für die weitere Zusammenarbeit mit einem Vermittler gilt die Voraussetzung, dass der Vermittler die Grundgedanken der im GDV-Verhaltenskodex festgelegten Leitsätze als verbindlich ansieht und diese bei allen Geschäftsaktivitäten berücksichtigt. Bisher haben wir bei den Vertriebspartnern, die mit uns zusammenarbeiten, keine Konflikte hinsichtlich der Intentionen des GDV-Kodex feststellen können.

Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an? Welche?

Alternativ dazu akzeptieren wir folgende Verhaltenskodizes als verbindliche Basis unserer zukünftigen Zusammenarbeit mit einem Vermittler: BVK/ VDVM/ VOTUM (Basis-Kodex), Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler, IGVM-Verhaltenskodex, VEMA-Verhaltenskodex und den Kodex der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV).

Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“?

Wir kennen den „Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler“ und akzeptieren diesen bei der Zusammenarbeit mit einem Vermittler.

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Die Fragen stellte Jenny Müller

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