Gemeinsam haben der Deutsche Hebammenverband und sechs Versicherer eine vorläufige Lösung in der drängenden, offenen Frage nach dem Versicherungsschutz der Berufsgruppe freiberuflicher Geburtshelferinnen erarbeitet. Der GDV steht der Einigung wohlwollend gegenüber, macht aber darauf aufmerksam, dass die Rahmenbedingungen nach wie vor nicht leicht seien.

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Berufshaftpflichtversicherung: Versicherungsbeiträge durchlaufen extremen Anstieg

Problematisch ist die Situation für Hebammen, seit die Versicherungsbeiträge für ihre freiberufliche Tätigkeit der Betreuung von Schwangeren und von Geburten in den vergangenen Jahren extrem gestiegen sind. Ausgangspunkt für die Kostenzunahmen sind die ebenfalls gewachsenen Kosten für schwere Geburtsschäden, die im Zeitraum 2003 bis 2012 eine fast 80 prozentige Häufung erfahren haben.

Um sich vorzustellen, was das für Kosten sind, anbei ein Beispiel: wird ein Kind schwer geschädigt durch fehlerhafte Geburtshilfe, zieht das Kosten in einer Höhe von durchschnittlich 2,6 Millionen Euro nach sich, so ist in einer Pressemeldung des GDV zu lesen. Schäden mit über 100.000 Euro Leistungsumfang stellen bei Hebammen übrigens mehr als 90 Prozent des gesamten Schadenvolumens dar.

Kostenzunahme wegen Erfolgen in der Medizin

Aber warum dieses enorme Kostenzunahme? Es gibt nicht mehr Unfälle oder Fehler bei Geburten als früher. Nein, die Kostenzunahme ist das Resultat einer eigentlich erfreulichen Entwicklung: durch den medizinischen Fortschritt wird die Behandlung und Pflege infolge schwerer Komplikationen immer vielfältiger.

Auch nimmt die Lebenserwartung von schwerstgeschädigten Kindern immer weiter zu – damit gleichsam Pflege- und Therapiekosten. Und nicht nur das, eine vollständige oder teilweise Erwerbsunfähigkeit der einst geschädigten Kindes verweist auf entgangene Einkommen, die ebenfalls vom Haftpflichtversicherer der Hebamme ersetzt werden.

Erwerbsausfall aufgrund von Geburtsschäden kostet bis zu 400.000 Euro

Der Ersatzanspruch für Erwerbsausfall ist seit einer Dekade um rund 15 Prozent pro Jahr angestiegen. Die Kosten lagen bei schweren Geburtsschäden im Jahr 2003 bei rund 100.000 Euro, elf Jahre später waren sie auf über 400.000 Euro beziffert.

Der nun neu ausgearbeitete Vertrag läuft bis zum Jahr 2018. „Die Versicherer stehen trotz der nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen an der Seite der Hebammen und gewährleisten Versicherungsschutz für ihre wichtige Aufgabe in der Geburtshilfe“, erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung auf der Webseite des GDV.

Was bringt die vorläufige Einigung an praktischen Möglichkeiten mit sich? Zum einen, so schreibt die GDV, erlaube sie, Versicherern, Hebammen, Krankenkassen und der Politik einen Eindruck zu gewinnen, welche Folgen die aktuellen Änderungen der gesetzlichen Grundlage für die Hebammen, die freiberuflich wirken, haben.

Qualität der Hebammenleistungen

Dabei soll die Qualität der Hebammenleistungen gesteigert werden. Ferner ist vorgesehen, die Regresse von gesetzlichen Kassen- und Pflegekassen einzudämmen. Und die Hebammen, die nicht ganz so oft in ihrem Amt der Geburtshilfe wirken, will man mit einem Sicherstellungszuschlag auf der sicheren Seite wissen.

Doch gerade diese beiden Punkte haben nicht nur Zustimmung erfahren. Wenn der Geburtsschaden auf einen Fehler der Hebamme rückführbar ist, fordern die Krankenversicherer alle Heilbehandlungskosten von der Haftpflichtversicherung der Hebamme zurück. Auch Sozialversicherungsträger regressieren zunehmend häufiger.

"Einfache" und "grob fahrlässige" Schuld wird zum Knackpunkt

Die neue Regelung birgt nun eine Unterscheidung in „einfach“ und „grob fahrlässig“ in sich, die problematisch werden könnte. Denn trägt ein Kind durch die falschen Handgriffe einer Hebamme Schäden davon, könnten bald Fälle vor Gericht landen, in denen entschieden werden muss, wie viel Schuld denn jetzt bei der Hebamme liegt – dies wiederum entscheidet darüber, ob der Haftpflichtversicherer zahlt oder nicht. Bisher tat er es in beiden Fällen. Müssen sie Eltern und Hebammen also auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor Gericht einstellen, bei denen Zahlungen hinausgeschoben werden?

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Was den Sicherstellungszuschlag betrifft, ist die genaue Ausgestaltung immer noch fraglich, denn bisher fanden der GKV-Spitzenverband und die Hebammen zu keiner einvernehmlichen Lösung, was die Höhe angeht und welches die Umstände sein sollen, unter denen die Zahlung erfolge. Auch die zur Hilfe gerufene Schiedsstelle musste ergebnislos wieder gehen, der DHV fand die von ihr gegebene Empfehlung „nicht hinnehmbar“ und kündigte sogleich seine Klage an. Unübersehbar bleibt hier also das enorme Konfliktpotential, welches die Suche nach einer tragbaren Lösung dieses sehr sensiblen Konflikts in sich birgt.

GDV Online