Kommt es zum plötzlichen Wintereinbruch mit Schnee und Eis, steht man mit Sommerreifen gänzlich schlecht da. Dann sollte man sich gut überlegen, ob man nicht auf die Bahn umsteigt. Denn, wie wir heute festgestellt haben: der Winter kann durchaus schon im Oktober beginnen. Den Wechsel auf Winterreifen sollte man also nicht zu lange hinauszögern, auch wenn kein Stichtag für einen Wechsel vorgeschrieben ist.

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Situative Winterreifen Pflicht

Eine generelle Pflicht, das Auto im Winter mit entsprechenden Reifen auszurüsten, gibt es in Deutschland nicht. Aber die Straßenverkehrsordnung regelt seit 2010, dass Autofahrer in Deutschland bei Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit sogenannten M+S-Reifen, also Matsch- und Schnee-Reifen fahren müssen. Hierbei spricht man von einer sogenannten "situativen Winterreifenpflicht".

Zur zugelassenen Bereifung bei entsprechender Witterung zählen Winter-, als auch Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol, schreibt der Donaukurier. Die Mindestprofiltiefe betrage dabei 1,6 Millimeter und das gelte übrigens auch für Sommerreifen. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) empfiehlt sogar ein Mindestprofil von 4 Millimetern.

Wer bei diesen Straßenverhältnissen trotzdem das Auto nutzt, ohne es winterfest gemacht zu haben, begeht in erster Linie eine Ordnungswidrigkeit, die 60,- Euro kosten kann. Auch ein Punkt in Flensburg droht. Nicht nur deshalb sollte man sich überlegen, das Auto vielleicht einfach stehen zu lassen und auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Wer aufgrund der falschen Bereifung liegenbleibt und andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss sogar mit dem doppelten Bußgeld rechnen.

Wann kürzt die Versicherung ihre Leistung?

Steht auch der Versicherungsschutz auf dem Spiel, wenn man mit der falschen Bereifung unterwegs ist? Im Zweifelsfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich Schadenersatzansprüche des Unfallgegners. Darauf hat 2013 der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingewiesen. Sogar, wenn im Winter mit Sommerreifen gefahren wurde. Allerdings können Fahrer -abhängig vom Einzelfall- in Mithaftung genommen werden.

Schwierig wird es bei Schäden am eigenen PKW. Auf der Webseite des GDV heißt es hierzu: "Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden." Einen Teil des Schadens wird der Versicherer also ersetzen, auch wenn man aufgrund der falschen Bereifung in ein anderes Auto schlittert. Grundsätzlich gilt aber: schon das generell erhöhte Unfallrisiko sollte genug Anlass geben, sich entsprechend wetterfest auszurüsten.

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