Kinder über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Kinder bei Unfällen in der Schule, auf dem Weg dorthin und zurück ab. Doch schon wenn das Kind nicht auf direktem Weg nach Hause geht, sondern zum Beispiel noch einen Spielplatz besucht, erlischt der gesetzliche Schutz. Für Unfallrisiken in der Freizeit muss eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Laut BdV sollte die Grundsumme mindestens 200.000 Euro betragen. Empfehlenswert sei auch, eine Progression zu vereinbaren, um die Leistung bei einer hohen Invalidität zu erhöhen.

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Als Alternative bietet sich der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung an. Sie übernimmt Leistungen bei Invalidität, unabhängig von der Ursache - etwa Krankheit oder Unfall. Da bleibende Gesundheitsschäden bei Kindern weit häufiger aus einer schweren Krankheit resultieren als aus einem Unfall, empfehlen Versicherungsexperten sogar, lieber eine Invaliditäts-Police abzuschließen.

Erstklässler kann für Schaden nicht verantwortlich gemacht werden

Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind nicht deliktfähig. Das bedeutet: Verursacht der Erstklässler einen Verkehrsunfall, kann er für den Schaden ohnehin nicht verantwortlich gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt die Einschränkung der Deliktfähigkeit sogar bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Dennoch ist eine Privathaftpflichtversicherung auch für diese Kinder sinnvoll. In der Regel sind Kinder in der Familienhaftpflicht der Eltern mit eingeschlossen.

Warum aber brauchen auch nicht deliktfähige Kinder eine Haftpflicht? Eltern haften nämlich immer dann, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflichten nachgewiesen werden kann. Und nicht selten stellen die Unfallgegner Forderungen an die Erziehungsberechtigten, wenn Kinder einen Unfall verursacht haben. Hier gilt: Sollte ein Unfallgegner entsprechende Forderungen stellen, sollten Eltern dem nicht nachgeben, sondern ihren Privathaftpflichtversicherer einschalten. Die Versicherung wehrt auch unbegründete Ansprüche ab.

Bei Abschluss der Police sollten Eltern darauf achten, ob laut Vertrag auch eine Leistung für nicht deliktfähige Kinder vorgesehen ist. Der Geschädigte geht sonst leer aus, wenn das eigene Kind einen Schaden verursacht. Vielen Eltern ist das unangenehm und es verletzt ihr Gerechtigkeitsempfinden. Gegen einen Beitragszuschlag lässt sich die Police oftmals erweitern. Dennoch ist die Schadenszahlung in der Regel begrenzt, zum Teil verlangen die Versicherer eine Selbstbeteiligung.

Eltern sollten sich auch selbst absichern

Die beste Versicherung für die Kinder ist dem BdV zufolge eine ausreichende Absicherung der Eltern. Dazu zählt etwa eine Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Abzuraten sei jedoch von Schulunfähigkeits- oder Grundunfähigkeitsversicherungen für Kinder. Bianca Boss, Pressereferentin beim BdV: „Der Schutz dieser Versicherungen ist unzureichend löchrig. Daher: Hände weg von diesen Versicherungen!“

BdV

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