Wer Dritten einen Schaden zufügt, muss also haften, auch wenn er "nur" fahrlässig handelte. Eine Begrenzung der Schadenhöhe sieht § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht vor. Die Forderungen können in die Millionen gehen. Wenn ein Radfahrer zum Beispiel aus Unachtsamkeit einen Passanten umstößt und dieser so unglücklich stürzt, dass er seinen Beruf aufgeben muss, steht der Verursacher in der Pflicht, auch für den Lohnausfall des Geschädigten zu zahlen. Im Zweifel bis zum Lebensende des Verunglückten.

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"Ohne Haftpflicht sollte man nicht aus dem Haus gehen"

"Ohne Haftpflicht sollte man nicht aus dem Haus gehen", so fasst es Mathias Zunk, Versicherungsexperte beim Verbraucherservice des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, zusammen. Dieses finanzielle Risiko lässt sich zwar mit einer privaten Haftpflichtversicherung gut abdecken, aber viele Menschen verzichten immer noch auf diesen Basisschutz. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Bezug auf eine Stichprobe des Statistischen Bundesamtes.

Unter Beachtung der Risiken ist es erstaunlich, dass -nach verschiedenen Angaben- 15 Prozent bis ein Drittel aller deutschen Haushalte nicht über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen sollen. Versicherungsbote selbst titelte, dass wohl jeder 5. Deutsche auf den Schutz der Haftpflichtversicherung verzichtet.

Verbreitung von Haftpflichtversicherungen in deutschen Haushalten, nach Einkommen. Quelle: GDV / Destatis

Verzicht des Kunden dokumentieren!

Liegt hier ein Beratungsversagen der Versicherungsvermittler/-berater vor? Oder haben die betreffenden Verbraucher bewusst auf den existentiellen Schutz der Haftpflichtversicherung verzichtet?

Auffallend ist, dass gerade in Haushalten mit niedrigem Einkommen unter 1.100 Euro eine entsprechende Police fehlt. Hier haben nur 61 Prozent der Befragten eine Haftpflicht, wie 2013 eine Stichprobe des Statistischen Bundesamtes ergab. Es liegt der Verdacht nahe, dass diese Zielgruppe auch seltener eine Versicherungsberatung in Anspruch nimmt.

Sollte aber tatsächlich ein Beratungsgespräch erfolgt sein, so stellt sich die Frage, ob die Kunden tatsächlich durch einen Versicherungsvermittler ausreichend beraten worden sind, wenn sie auf den Schutz verzichten. Haben sie eine wohlinformierte Entscheidung getroffen? Dieser Frage könnten sich künftig auch Richter in entsprechenden Schadenersatz-Prozessen widmen. Ein Urteil hierzu steht nach Recherchen des Versicherungsboten noch aus.

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Folglich sollten sich Versicherungsvermittler/-berater darüber im Klaren sein, dass auch eine falsche Entscheidung des Kunden - hier der Nichtabschluss einer Haftpflichtversicherung - zu dokumentieren ist. Im Weiteren kann eine solche Dokumentation nur dann rechtssicher sein, wenn sie mit der Originalunterschrift des Kunden versehen ist. Sonst zahlt wegen drohender Beweislastumkehr im Zweifel der Vermittler für das Versäumnis seines Kunden.

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