Brillen:

Rund 200.000 Brillenschäden werden den Haftpflichtversicherern in jedem Jahr gemeldet, hinzukommen weitere gemeldete Brillenschäden bei der Kfz-Haftpflicht. Kostete eine Brille in 70er Jahren noch zwischen 50 und 100 Euro, so muss man heute schon zwischen 300 und 800 Euro dafür zahlen.

Anzeige

Erwachsene schaffen sich durchschnittlich alle vier bis fünf Jahre eine neue Brille an, entweder hat sich die Sehstärke verändert oder die alte Brille ist unmodisch geworden. Von der gesetzlichen Krankenkasse gibt es keine Zuschüsse mehr. Manch einer kommt da auf die Idee, sich diese von der Haftpflichtversicherung zu holen. Dabei lohnt sich ein Versicherungsbetrug kaum.

Der Versicherer fordert folgende Dokumente an:

  • detaillierte Schilderung des Schadenhergangs
  • die Originalrechnung der beschädigten Brille
  • Kostenvoranschlag zur Reparatur
  • die beschädigte Brille

Dann wird der Schadenhergang auf Plausibilität und mögliche Mitschuld geprüft. Ist die neue Brille gleichwertig? Sind die Rechnungen schlüssig? Stimmt die eingereichte Brille mit der Rechnung überein?

In 13 Prozent aller Fälle ist der Schaden nachweislich nicht plausibel und wird nicht erstattet. In weiteren 33 Prozent ziehen die Versicherten ihren Schadenantrag zurück und in 57 Prozent wird der Zeitwert der alten Brille erstattet.

Smartphones:

Der Newcomer beim Versicherungsbetrug – mit steigender Tendenz. Die Technik entwickelt sich rasant. Was gestern noch Marktneuheit war, ist heute schon wieder veraltet und eben nur noch Schnee von gestern und als Statussymbol untauglich. Der Preisverfall bei Smartphones ist so rasant wie bei Neuwagen. Was vielen nicht bewusst ist, die Versicherung erstattet in den meisten Fällen lediglich den Zeitwert des beschädigten Geräts und nicht das neueste Modell auf dem Markt.

Rund die Hälfte der gemeldeten (angeblichen) Schäden ist allerdings nicht plausibel. Die Versicherer geben daher immer häufiger die Smartphones an Sachverständige weiter. Der prüft, ob der beschriebene Schadenhergang mit dem Schaden am Gerät übereinstimmt. Ob ein Schlag mit dem Hammer oder tatsächlich ein Sturz dem Gerät das vorzeitige Ende brachte, lässt sich leicht feststellen.

Laptops:

Auch sie sind ein Klassiker beim Versicherungsbetrug, wie viele elektrische Geräte. Nach einigen Jahren sind sie zu langsam. Nicht immer behandelt man sie pfleglich. Viele haben Glas oder Tasse neben dem Computer stehen, die dann eben auch einmal umkippen können. Gute Gründe für ein Neugerät. Für den Versicherungsbetrug ist das Laptop aber eigentlich kein lohnenswertes Objekt.

Anzeige

Nur 55 Prozent aller gemeldeten Laptopschäden werden vom Versicherer reguliert – und auch hier selbstverständlich nur der Zeitwert. In 36 Prozent aller gemeldeten Laptopschäden kann Versicherungsbetrug nachgewiesen werden. Neun Prozent der Versicherten verfolgen ihre Forderungen nicht weiter, nachdem der Versicherer angekündigt hatte, den Schaden zu begutachten.

GDV

Anzeige