Es ist wieder so weit: Mit dem Auftaktspiel Frankreich gegen Rumänien startete am 10. Juni die Fußball-Europameisterschaft. Parallel verspricht die Fernsehgeräteindustrie mit dem neuem Format HDR eine noch bessere Bild- und Tonqualität. Dies ebnet den Weg für Versicherungsbetrüger, weiß die Branche und federführend für sie der GdV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).

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Oft sei der Wunsch, guten Fußball in neuester Bildqualität zu sehen, größer als die Ehrlichkeit: "Nach Erkenntnissen unserer Betrugsspezialisten ist eine Zunahme nicht plausibler Schäden an Fernsehgeräten im Vorfeld von sportlichen Großereignissen festzustellen. Der Anteil nicht plausibler Schäden ist höher als in dem Zeitraum, in dem das Sportereignis stattfindet", sagt Peter Holmstoel, Leiter Kriminalitätsbekämpfung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gegenüber dem Deutschlandfunk.

Geschätzt 10 Prozent sind Versicherungsbetrugsschäden

Betroffen von diesem Betrugsphänomen sei vor allem die private Haftpflichtversicherung, heißt es vom GdV. Dem Verband zufolge laute in der Schaden- und Unfallversicherung eine Faustformel: Zehn Prozent der Schadenzahlungen entstehen durch Versicherungsbetrug. So werde häufig versucht, aus einem nicht versicherten Schaden – etwa einem technischen Defekt – einen Versicherungsfall zu konstruieren. Ein Komplize behauptet dann gegenüber der Versicherung, er habe den Schaden verursacht. Die Versicherung soll dafür die Kosten übernehmen.

Für eine Stichprobe hat der GDV knapp 1.800 Schadensmeldungen für Fernsehgeräte ausgewertet. Bei einem Viertel seien "Ungereimtheiten" aufgetreten, die den Verdacht auf Betrug nahelegen, so der Branchenverband. Doch die Branche nimmt die Meldungen nicht ungeprüft hin. Den Versicherern entstehe durch Betrug laut GDV ein geschätzter Schaden von gut vier Milliarden Euro im Jahr.

Viele Versicherer verfolgen eine Null-Toleranz-Politik selbst bei Bagatellfällen und werden den Schaden von einem Sachverständigen überprüfen lassen, um eventuell einen Versicherungsbetrug nachzuweisen. Die Konsequenzen für Übeltäter bitter sein. Nicht nur verweigert die Versicherung die Schadenszahlung, wenn sie einen Verdacht schöpft – sie wird den Betrug auch juristisch ahnden und eine Strafanzeige stellen.

Versicherungsbetrug wird dabei ähnlich streng geahndet wie Schwarzfahren oder Steuerbetrug. Im schlimmsten Fall muss der Ertappte zusätzlich die Sachverständigenkosten erstatten, die in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro betragen. Hier gilt: Ehrlichkeit ist Pflicht!

Was tun bei einem wirklichen Haftpflichtschaden?

Geht der Fernseher nun aber tatsächlich nach einem Haftpflichtschaden kaputt, so müssen sie nicht die Sorge mit sich herumtragen, als Betrüger zu gelten. Es habe jedenfalls Anspruch auf die Versicherungsleistung, wer sich an die Wahrheit hält, urteilt Kerstin Becker-Eiselen, die in der Verbraucherzentrale Hamburg unter anderem für Versicherungsfragen zuständig ist. Möglicherweise allerdings erst nach Untersuchung des geschädigten Geräts durch den Versicherer. „Eine Betrügerei muss einem letztlich nachgewiesen werden. Und wenn es dafür keinen Anlass gibt, muss auch keiner Sorge haben,“ schätzt Becker-Eiselen die Lage ab.

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Um dann als ehrlicher Kunde nicht des Betruges verdächtigt zu werden, ist es wichtig den Schaden genau zu dokumentieren. Fotoaufnahmen und Zeugen können dabei sehr wertvoll sein. Wenn der Sachbearbeiter bei der Versicherung misstrauisch erscheint, sollten Kunden, die sich im Recht wähnen, hartnäckig bleiben. Manchmal wird einfach probiert, ob eine Verweigerung klappt – doch vor Gericht müssen die Versicherungen einen Betrug nachweisen.

GDV / Deutschlandfunk

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