Hinweise auf einen möglichen Versicherungsbetrug ergeben sich bereits aus den eingereichten Unterlagen. Der Sachbearbeiter der Versicherung entscheidet schnell, ob es sich um einen normalen Schadenfall handelt, oder ob der Fall geprüft werden muss.

Das sind die Indizien:

  • Gibt es Zeugen? Sind sie glaubwürdig? Sind sie verwandt oder befreundet mit dem Geschädigten?
  • Gab es im vergangenen Jahr weitere gemeldete Schäden?
  • Gab es kurz vor dem Schaden Nachfragen über den Versicherungsschutz?
  • Wurde die Versicherung erst innerhalb des letzten halben Jahres abgeschlossen?
  • Verfügt der Geschädigte über auffallend detaillierte Schadenkenntnisse, die nicht berufsbedingt sind?
  • Wurden die Unterlagen auffällig schnell und vollständig eingereicht?

Hat der Sachbearbeiter einen Verdacht auf Versicherungsbetrug, wird er den Fall genauer untersuchen.

  • Hat der Geschädigte häufig die Versicherung nach gemeldeten Schäden gewechselt?
  • Ist der Geschädigte bereits wegen Versicherungsbetrugs verurteilt worden?
  • Wurde verschwiegen, dass fallbeteiligte Personen Bekannte sind?

Im nächsten Schritt wird dann ein Sachverständiger hinzugezogen und Folgendes prüfen:

  • Stimmt der Schaden an dem beschädigten Objekt mit der Fallschilderung und dem gemeldeten Schaden überein?
  • Stimmt die Schadenhöhe? Sind die Belege plausibel?
  • Sind Rechnungen, Gutachten und Zertifikate echt?

Beschädigte Sache unbedingt aufheben

Der Gutachter wird das beschädigte Objekt untersuchen. Ob beispielweise das Display des Smartphones durch einen Sturz zu Bruch ging oder einen Schlag mit dem Hammer bekommen hat, lässt sich leicht feststellen. Ist das beschädigte Gerät bereits entsorgt, sieht es für den Versicherten schlecht aus, den vermeintlichen oder auch tatsächlichen Schaden erstattet zu bekommen. Gefälschte Rechnungen, Gutachten und Zertifikate können leicht mit Farb- und lnfrarot-Video-Bildsystemen erkannt werden.

Zivil- und strafrechtliche Folgen

Versicherungsbetrug kann sehr teuer werden. Nicht nur bekommt der Versicherungsbetrüger den angeblichen Schaden nicht erstattet, sondern er wird darüber hinaus weitaus höhere Kosten tragen müssen. Die Versicherung wird den Fall zivilrechtlich verfolgen und Kosten für den Gutachter und die Untersuchung des Falls in Rechnung stellen. Bereits erbrachte Leistungen werden zurückgefordert werden und der Versicherungsschutz erlischt.

Weitaus gravierender sind die strafrechtlichen Konsequenzen. Immer häufiger erstatten Versicherer auch bei kleineren Schäden Anzeige. Kommt es zu einer Verurteilung muss der Versicherungsbetrüger mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.

GDV