Das Produkt BerufsunfähigkeitsVorsorge sieht bereits Versicherungsleistungen bei einer mindestens sechs Monate andauernden und ununterbrochen Arbeitsunfähigkeit vor. Allerdings ist diese Leistung auf maximal 18 Monate für die komplette Vertragslaufzeit limitiert.

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Zurich bietet Überbrückungshilfe bei Einstellung von Krankentagegeld an

Eine weitere Neuheit ist eine Überbrückungshilfe bei Einstellung von Krankentagegeld-Zahlungen durch den privaten Krankenversicherer. Sie greift, wenn der Krankentagegeld-Versicherer die Zahlung der versicherten Leistung wegen Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen des Krankentagegeld-Versicherers einstellt. Die Überbrückungshilfe wird für bis zu sechs Monate übernommen.

Ebenfalls inklusive ist die Begleitung und Betreuung des Versicherten im Leistungsfall. Mit einem Vor-Ort-Netzwerk will der Versicherer bei der Wahl von geeigneten Ärzten und Behandlungen, der Kommunikation mit dem Arbeitgeber, der Koordination rechtlicher Fragen oder bei der Beantragung staatlicher Hilfen helfen. Weiterhin werden die anfallenden Kosten für Reha- oder berufliche Reintegrationsmaßnahmen bis zum sechsfachen der versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente übernommen.

BU-Versicherung mit stärker differenzierten Berufsgruppen

Neben den üblichen Möglichkeiten der Nachversicherungsgarantie bietet die Zurich auch die Möglichkeit der Anpassung des Vertrags bei Gehaltssteigerungen. Jedoch ist das nur alle fünf Jahre möglich. Zudem sind Beitragspausen bis zu 24 Monaten möglich.

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Des Weiteren wurden die Berufsgruppen stärker differenziert. Dadurch seien, so das Unternehmen, ein einzelnen Berufen Beitragsreduzierungen von bis zu 15 Prozent möglich. So sollen dadurch rund 70 Prozent aller versicherbaren Berufsbilder von attraktiveren Konditionen profitieren. Mit Zusatzkriterien wie "höchster erreichter Abschluss oder Mitarbeiterführung" können überdies weitere Rabatte erreicht werden.

Zurich Gruppe Deutschland

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