Offiziell geht es um das neue „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei Wohnungsvermittlung“. Dieses im typischen Amtsdeutsch betitelte Gesetz ermächtigt die Bundesländer, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannter Wohnungslage auszuweisen. In diesen Quartieren darf die Miete zu Beginn der Mietzeit höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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Mietpreisbremsen-Check hat eine „mangelhafte Differenzierung“

Das Landgericht der Freien und Hansestadt Hamburg hat nun den Onlinecheck des örtlichen Mietervereins untersagt; zunächst in Form einer einstweiligen Verfügung. So berichtet es das Nachrichtenportal „Immocompact“. Wie geht es weiter? In der Hauptsache treffen sich die Vertreter der Mieter und der Vermieter per Berichtsstand heute demnächst vor Gericht, wenn keine der Parteien vor Gericht nachgibt.

Als Begründung für das einstweilige Verbot des Mietpreis-Checks meldet „Immocompact“ mit Bezug auf das Landgericht beziehungsweise des Mietervereins Hamburg, die Richter am hamburgischen Landgericht hätten das Onlinetool als „mangelhaft differenziert“ beurteilt. In dem Online-Formular sei lediglich eine „normale Wohnlage“, nicht aber „gute und teurere Wohnlagen“ abgefragt worden. Ferner habe die Zivilkammer des Landgerichts beanstandet, dass der Nutzer die Höhe der Vormiete nicht hätte angeben müssen.

Wie viel der Vormieter zahlte ist für Neu-Mieter nicht zu ermitteln

Zur Höhe der Vormiete zu Vergleichszwecken stellt sich allerdings eine sehr praktische Frage, die der Neu-Mieter meistens überhaupt nicht beantworten kann: Woher soll ein Mieter wissen, wie viel Euro der Vormieter bezahlt hat? Hier besteht ein Gegensatz zwischen Datenschutz oder gar Geschäftsgeheimnis(?) des Vermieters einerseits und dem berechtigte Interesse des Neu-Mieters andererseits.

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Grundbesitzer: „Bauernfängerei“

Zurzeit ruht der Mietpreis-Check des Mietervereins Hamburg. Im anderen Falle drohen dem Verein aufgrund der Einstweiligen Verfügung des Gerichts 250.000 Euro Ordnungsgeld je Verstoss gegen die Verbotsauflage des Landgerichts. Die Klage hat der Hamburger Grundeigentümer-Verband angestrengt. Den Online-Check des Mietervereins hatte Grundeigentümer-Vorsitzender Heinrich Stüven als „Bauernfängerei“ bezeichnet. So berichtet es Immocompact auf seiner Internetseite.

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